Initiative i962: Absenkung der Mindesbeitragsgrundlage (Selbstständige)
 Ja: 36 (82%) · Enthaltung: 5 · Nein: 8 (18%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 01.10.2012 um 19:40 Uhr · Quelltext

Im Auftrag der TF LiquidFeedback stelle ich den Antrag den folgenden Text ins Programm aufzunehmen:

Text

Arbeit und Soziales

Selbstständige

Die Piratenpartei Österreichs fordert eine sofortige Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensions- und Krankenversicherung.

Begründung

Forderung von Amici delle SVA Von Selbständigen werden im Zuge des Sparpakets höhere Sozialabgaben gefordert, bzw. geplante Erleichterungen wieder zurückgenommen. Die Frage stellt sich warum, wenn bekannt ist, dass

  • die Mehrheit der Selbständigen, die ausschließlich aus selbständiger Tätigkeit Einkünfte erzielen, netto unter der Armutsgrenze von €10.900 im Jahr verdient (Frauen €8.000, Männer €14.000),
  • Selbstständige mit 12% einer fast doppelt so hohen Armutsgefährdung ausgesetzt sind wie in der gesamten Erwerbsbevölkerung (7%), und
  • Kinder von Selbstständigen vermehrt von Armut betroffen sind. Selbst jene, die im Moment nicht betroffen sind, wissen, dass bei Umsatzrückgang, Krankheit oder Mutterschaft das soziale Netz schnell zum finanziellen Verhängnis wird. Die Erhöhung um einen Prozentpunkt von 17,5% auf 18,5% bedeutet mindestens 5,71% höhere Beiträge für die Pensionsversicherung. Für diejenigen, die unter der Mindestbeitragsgrundlage verdienen, bedeutet das eine prozentuell noch höhere Belastung. Geringverdienende Selbstständige müssen von einer fiktiven, sog. Mindestbeitragsgrundlage Sozialversicherung bezahlen. Die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage für die Pensionsversicherung bis 2015 war bereits beschlossen und wurde jetzt wieder zurückgenommen. Im Zuge der installierten Arbeitsgruppe zur Verbesserung der gewerblichen Sozialversicherung wurde geplant, auch in der Krankenversicherung die Mindestbeitragsgrundlage auf ASVG-Geringfügigkeitsniveau zu senken. Auch davon ist anscheinend jetzt keine Rede mehr. Mittelfristig sollten alle Mindestbeitragsgrundlagen fallen und hier die allgemeine Mindestsicherung – so wie bei Unselbstständigen – auch mit Versicherungsschutz einspringen. Langfristig wird das sowieso durch das BGE abgedeckt.

Quelle/Links