Initiative i88: Ausländerwahlrecht bei Gemeinderatswahlen
 Ja: 59 (75%) · Enthaltung: 9 · Nein: 20 (25%) · Angenommen
Diese Initiative
 
 
58(46+12)19(18+1)
 
 
Kommunales Ausländerwahlrecht bei Kenntnis deutscher Sprache
Letzter Entwurf vom 30.07.2012 um 13:45 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Text

Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie

Wahlrecht

Ausländerwahlrecht bei Gemeinderatswahlen

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine Ausweitung des kommunalen Wahlrechts auf Menschen beliebiger Staatsangehörigkeit aus, sofern sie die sonstigen Kriterien für das kommunale Wahlrecht (wie Wahlalter und Wohnsitz) erfüllen und die sich seit mindestens drei Monaten rechtmäßig in der Republik Österreich aufhalten.

Das kommunale Wahlrecht ist ein wichtiges Instrument für politische Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichberechtigung. Zum Zusammenleben auf gleicher Augenhöhe gehört, dass auch Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die teilweise seit Jahrzehnten in Österreich leben, das kommunale Wahlrecht erhalten. EU-Bürger dürfen bei Gemeinderatswahlen wählen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Angehörigen anderer Staaten ist das Wahlrecht jedoch verwehrt, auch wenn sie seit 40 Jahren in Österreich wohnen. Im Gegensatz zu Landtags- und Nationalratswahlen, wo das Wahlrecht durch die Staatsangehörigkeit erlangt wird, ist die Zugehörigkeit zu einer Kommune mit den damit einhergehenden Pflichten davon unabhängig.

Jeder Mensch hat das Recht, an seinem Lebensmittelpunkt die städtische Politik mitzubestimmen. Wer das Gefühl hat, dass die eigene Meinung zählt, ist bereits integriert. Die bestehenden Hürden, die das veraltete Staatsangehörigkeitsrecht dem entgegensetzt, werden wir aufheben. Das kommunale Wahlrecht ist allen Menschen zu gewähren, um ihnen zu ermöglichen, aktiv an der Gestaltung ihres direkten Umfelds teilzuhaben.

Begründung

Antrag der TF VwR

Österreich ist reich an Menschen mit vielen verschiedenen kulturellen Hintergründen. Menschen, die ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihr Engagement einer Gemeinde zur Verfügung stellen wollen. Dies kann in vielerlei Weise geschehen: Durch Teilnahme an und Initiation von Bürgerbegehren und -befragungen und auch durch Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts. Dieses Reichtums berauben wir uns derzeit selbst. Wir vergeben zudem die Chance, einen wichtigen Baustein zur Inklusionsdebatte zu liefern. Der Ausschluss dieses Personenkreises vom Wahlrecht stellt eine Diskriminierung bei der Ausübung der politischen Rechte dar. Ein Blick nach Europa: Dänemark, Schweden, Finnland, Irland und Niederlande haben bereits aktives und passives Kommunalwahlrecht für alle Ausländer.

Nur wer Mitwirkungsrechte und den Zugang zu gesellschaftlicher und politischer Teilhabe hat, kann auch Teil des Gemeinwesens werden und sich heimisch fühlen. Die mangelnde Möglichkeit der politischen Partizipation eines stetig wachsenden Anteils der Bevölkerung bildet auf Dauer ein ernstes Demokratiedefizit. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist in den nächsten Jahren mit einem weiteren Wachstum der politisch nicht repräsentierten Bevölkerung zu rechnen. In Gemeinden mit hohem Ausländeranteil entstehen so „demokratiefreie“ Zonen. Ausländerbeiräte oder -beauftragte allein können nicht den aktiven demokratischen Prozess ersetzen.

Antwort auf Anregung „Hauptwohnsitz“: Ja, natürlich, die anderweitigen Kriterien für Wahlberechtigung müssen erfüllt sein, hab das oben präzisiert.