Initiative i782: Unvereinbarkeit nur außerhalb von SG
 Ja: 6 (30%) · Enthaltung: 19 · Nein: 14 (70%) · Nicht angenommen (Rang 5)
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4(3+1)16(9+7)
 
 
Neue SGO: Unvereinbarkeit mit bundesweiten und landesweiten Funktionen/Mandaten
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6(4+2)18(11+7)
 
 
Neue SGO: Unvereinbarkeit Status quo + LGF
Diese Initiative
 
 
3(2+1)16(9+7)
 
 
Neue SGO: Unvereinbarkeit mit allen anderen Funktionen/Mandaten
Diese Initiative
 
 
8(6+2)17(10+7)
 
 
Neue SGO: Unvereinbarkeit Status quo
Letzter Entwurf vom 17.09.2012 um 18:14 Uhr · Quelltext

Die entsprechende Ziffer zur Unvereinbarkeit in der neuen SGO soll wie folgt lauten:

(3) Mitglied im Schiedsgericht können nur Parteimitglieder sein, welche abgesehen vom Schiedsgericht in beliebiger Ebene keine anderen Organfunktionen oder politischen Mandate irgendeiner Art innehaben.
 

Begründung

Da es um die Gewaltenteilung im Sinne einer Demokratie geht, sollten sich nur gewaltenübergreifende Funktionen ausschließen.