Initiative i776: Neue SGO: Unvereinbarkeit Status quo + LGF
 Ja: 18 (72%) · Enthaltung: 14 · Nein: 7 (28%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Diese Initiative
 
 
6(6+0)19(10+9)
 
 
Neue SGO: Unvereinbarkeit mit bundesweiten und landesweiten Funktionen/Mandaten
Diese Initiative
 
 
14(9+5)14(9+5)
 
 
Neue SGO: Unvereinbarkeit mit allen anderen Funktionen/Mandaten
Diese Initiative
 
 
18(11+7)8(5+3)
 
 
Neue SGO: Unvereinbarkeit Status quo
Diese Initiative
 
 
18(11+7)6(4+2)
 
 
Unvereinbarkeit nur außerhalb von SG
Letzter Entwurf vom 17.09.2012 um 23:32 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Die entsprechende Ziffer zur Unvereinbarkeit in der Satzung unter „§16 Das Schiedsgericht“ soll wie folgt lauten:

(3) Mitglied im Schiedsgericht können nur Parteimitglieder sein, welche nicht Mitglied von BV, BGF, LR, EBV, LV oder LGF sind.