Initiative i753: Frist für Streichung nichtzahlender Mitglieder verkürzen
 Ja: 54 (87%) · Enthaltung: 9 · Nein: 8 (13%) · Angenommen
Diese Initiative
 
 
40(33+7)23(17+6)
 
 
Frist für Streichung nichtzahlender Mitglieder auf drei Monate festsetzen
Diese Initiative
 
 
53(42+11)14(11+3)
 
 
Beibehaltung der jetzt gueltigen Regelung
Letzter Entwurf vom 18.09.2012 um 11:09 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (4)

Die BGV möge beschließen, die Satzung wie folgt anzupassen:

Alter Text

§ 4. Mitgliedsarten, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
(7) Die Streichung kann nach mehr als zweijähriger Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz wiederholter Aufforderung durch die Bundesgeschäftsführung (BGF) erfolgen.

Neuer Text

§ 4. Mitgliedsarten, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
(7) Die Streichung erfolgt nach mehr als sechsmonatiger Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz wiederholter Aufforderung durch die Bundesgeschäftsführung (BGF) oder eine Landesgeschäftsführung (LGF).

Begründung

Zwei Jahre sind wirklich, wirklich lange; das vermittelt uns selbst und anderen ein falsches Bild über die Anzahl an tatsächlich an einer vollen Mitgliedschaft interessierten Personen. Sechs Monate erscheint mir eine besser geeignete Frist dafür.

Man könnte andenken, sie stattdessen in den Sympathisantenstatus überzuführen; da dieser aber in der Satzung sonst nicht vorkommt und eine Änderung der BGO in diesem Punkt beantragt wurde, wollte ich das hier nicht in die Satzung festschreiben, das kann man ggf. immer noch in der BGO nachträglich tun.

Weitere Änderung: kann erfolgen → erfolgt