Initiative i6990: Basisbeschluss betreffend Wahlkandidaten, Wahlkandidatenreihung
 Ja: 0 · Enthaltung: 0 · Nein: 2 (100%) · Nicht angenommen (Rang 1)
Letzter Entwurf vom 30.05.2017 um 12:01 Uhr · Quelltext

Antrag:

Wir beschließen, dass unabhängig von der Wahlantrittsform – Eigenantritt, Bündnisantritt – sowohl die Wahllistenkandidaten als auch die Reihung der Wahllistenplätze durch die Basis im Rahmen einer Mitgliederversammlung beschlossen und abgesegnet wird.

Kandidaten der PPö haben sich vor der Zulassung und vor der Wahl als Kandidaten im Rahmen der Nationalratswahl einem Hearing im Rahmen einer Mitgliederversammlung zu stellen.

Etwaige Kandidaten welche sich einem Hearing im Rahmen einer Mitgliederversammlung nicht stellen, sind als Kandidaten der PPö nicht zugelassen.

Kandidatenlisten ohne Mitgliederversammlungsbeschluss gelten als null und nichtig.

Begründungen:

  • Ins Zentrum-Rückung der Basisentscheidungen, als Gegenpol zur klassichen Organ- und Gremienbeschlüsse. Denn: Die PPö möchte als „basisdemokratische Mitgliederpartei“ eine Alternative zu den üblichen Organparteien bzw. Gremienparteien verkörpern.
  • Erfahrungen mit der Kandidatenwahl und Kandidatenreihung im Rahmen des Bündnisses „Andas“ im Zuge der letzten Wienwahl.
  • Hearings waren stets eine zentrale Forderung der PPö.
  • Wahrung der Prinzipien einerBasisdemokratischen Mitgliederpartei“ als „Gegenpol“ zu Organparteien bzw. Gremienparteien.
  • Stärkung der Mitspracherechte sowie ENTSCHEIDUNGSRECHTE der BASISMITGLIEDER bzw. der Basis im Allg..
  • Vorbeugung etwaiger Absprachen hinsichtlich der Kandidatenreihung bzw. Zulassung von Kandidaten, wie dies u.U. im Rahmen des letzten Wahlbündnisses in Wien erfolgte.
  • Vorbeugung undurchsichtiger/verschleierter Entscheidungsprozesse, und
  • Wiederbelebung bzw. Förderung „basisdemokratischer Entscheidungsprozesse“, bzw.
  • Allgemeine Stärkung der Basismitglieder bzw. der Basiskompetenzen gegenüber den Gremien bzw. den Gremienkompetenzen. Immerhin, möchte sie sich die PPÖ als „Basisdemokratische Mitgliederpartei“ und nicht als „Organpartei“ und nicht als „Gremiumpartei“ im politischen Spektrum etablieren.
  • Mitgliederversammlung sind das höchste Gremium der PPö. Dies gilt es zu wahren und zu fördern.

Anmerkung: Betreffend etwaiger Kritik hinsichtlich „Zeitmangel“ verweise ich auf eine Initiative aus dem März des letzten Jahres, wo bereits die Belange eines etwaigen Antrittes zur Nationalratswahl angesprochen wurden: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6498.html. Folglich gab es ausreichend Zeit, jene mit einem Antritt zur Nationalratswahl verbundenen Entscheidungsprozesse durchzuführen.

3 Diskussionsbeiträge
  • VinPei:

    Personenwahlen gibt es nur auf einer Mitgliederversammlung und sind im Liquid überhaupt nicht vorgesehen. Siehe auch Satzung § 6 (7). Grillen ist gemäß Bundeswahlordnung vorgesehen. Insgesamt ist der komplette Antrag so sinnlos, wie ein Kropf, weil alles Notwendige ohnehin schon geregelt ist. Die Statuten sollten dem Verfasser auf Grund seiner Position eigentlich geläufig sein.

  • Alexis:

    ? Ich habe keine Position mehr inne;

    Mit Austritt einer Person, aus dem von dir angesprochenen Gremium, wurde dieses Gremium praktisch bzw. faktisch aufgelöst;

    • Desertrold: Von einem Austritt war uns nichts bekannt und ich gehe auch davon aus, dass sich das Wissen um Satzung und Statuten nicht in der Sekunde auflösen, in der man mittels Misstrauensantrag von seiner Position erleichtert wurde. Aber war ja sowieso nur ein schnippischer Kommentar, also was solls....