Initiative i6979: Antrag auf eine Mitgliederversammlung gem. § 6 (5) LPES am So. 06.August 2017
 Ja: 1 (14%) · Enthaltung: 1 · Nein: 6 (86%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Letzter Entwurf vom 28.05.2017 um 17:45 Uhr · Quelltext

Wir, die Basismitglieder der PP-Wien, beantragen eine Mitgliederversammlung § 6 (5) Landesparteieneinheitssatzung (LPES) zum genannten Termin.

Begründung (Überblick):

Ein Termin im letzten Viertel des Jahres (2017) wäre durchaus auch möglich, aber vl. wäre eine Mitgliederversammlung vorab dieser planmässigen (abgesprochenen) LGV, aufgrund der nachfolgenden Begründungen, durchaus angebracht, gerechtfertig und sinnvoll;

  • 2016: 2 LGVs,
  • Behandlung noch offener MV-Anträge, welche bei den vorangegangenen Mitgiederversammlungen (LGVs) zwar als ordnungsgemäß eingebracht klassifiziert jedoch nicht behandelt wurden,
  • Klärung des weiteren Vorgehen betreffend dem angenommenen Antrages betreffend dem Wr. Model hinsichtlich der Legalisierung von Hanf- und Cannabisprodukten,
  • Klärung des weiteren Vorgehens betreffend dem angenommenen Antrages betreffend einer punktuellen Umstrukturierung des AMS-Wien,
  • Strukturelle Adaptierung der Wr. Landespartei: Etablierung von Bezirksgruppen (?), Landesthemensprecher (?),
  • Klärung des weiteren Vorgehens betreffend bzw. des allg. Umganges mit jenen von Piraten -privat- verfassten Stellungnahmen im Rahmen des öffentlichen parlamentarischen Stellungnahmeverfahren,
  • Grundsatzdiskussionen und ggf. Behandlung von Anträge betreffend der anstehenden Nationalratswahl,
  • Grundsatzdiskussionen und ggf. Behandlung von Anträge betreffend (unverhältnismässige und einseitige) staatliche Eingriffe in verfassungsmässige persönliche und kollektive Grundrechte und Grundfreiheiten,
  • Grundsatzdiskussion und ggf. Behandlung von Anträgen betreffend dem Landeswahlprogramm,
  • Grundsatzdiskussion und ggf. Behandlung von Anträgen betreffend der kommenden Wienwahl (2020?),
  • Klärung des weiteren Umgangs mit dem befürworteten Meinungsbildes hinsichtlich mehrsprachiger Betreuung in KiTs und KiGa´s,
  • Klärung des Umgang mit dem befürworteten Meinungsbildes hinsichtlich einer mehrsprachigen Primärbildung,
  • Klärung des weiteren Umgangs mit dem Programmpunkt „Bildungspolitik“, „Bildungspolitische Maßnahmen“, bzw. Umgang mit der befürworteten Umfrage betreffend einer „Arbeitsgruppe Bildungspolitik“,
  • Aushändigung etwaiger weiterer Anträge zur MV, welche erst bei der nachfolgenden MV (LGV) eingereicht werden,
  • Darlegung der etw. Sinnhaftigkeit von zukünftig einer jährlichen LGV und einer MV,
  • Möglichkeit zur Vorstellung neuer Mitglieder;

weitere Bemerkungen: Durchaus, könnte die Organwahl auf einer weiteren LGV in diesem Jahr (bspw. Dezember) erfolgen, sodass im Rahmen dieser MV, lediglich offene und ggf. neu-eingebrachte Mitgliederanträge behandelt werden und das weitere Vorgehen bereits angenommener Antäge besprochen und festgelegt wird. Dadurch, dass die Organe bspw. nicht neu gewählt werden, wird den jetzigen Organen die Möglichkeit geboten, ihre Funktionsperiode voll auszuschöpfen. Klarstellung: Diese vorgezogene Mitgliederversammlung zielt nicht darauf ab, die jetzigen Organe abzuwählen! Im Zentrum steht die interne Kommunikation und Koordinierung von Maßnahmen und Thematiken und weniger die „handelnden Organe/Gremien“

Detailierte Begründung:

  • 2016: 2 LGVs: Im Jahr 2016 wurden zwei LGVs abgehalten; auch wenn die letzte LGV im Dezember (2016) abgehalten wurde, und folglich auch erst im Dezember 2017 die eigenlichen Organfunktionsperioden der Landesorgane enden, spricht dies nicht zwangsläufig dafür, dass erst im Dezember 2017 eine erste LGV abgehalten werden muss. Sowohl der Umstand das im letzten Jahr zwei LGVs abgehalten wurde, als auch der Umstand dass es noch offene Anträge zur Mitgliederversammlung gibt und weitere Umständen, erlauben es durchaus, dass im Sommer 2017 eine Mitgliederversammlung organisiert und abgehalten wird, wobei die derzeitigen Landesorgane durchaus die Möglichkeit erhalten sollen – sofern es keine zwingende Gründe gibt, die dagegen sprechen – die Organfunktionsperiode zu Ende führen zu können. Das zwei LGVs im letzten Jahr abgehalten wurde, sollten insbesondere jene bedanken, welche der Meinung sind, dass erst im Dezember 2017 eine LGV abgehalten werden soll, weil im Dezember 2017 eine LGV abgehalten wurde; Dabei gilt es eben zu berücksichtigten, dass im letzten Jahr zwei Mitgliederversammlungen abgehalten wurde.
  • Behandlung noch offener MV-Anträge, welche bei den vorangegangenen Mitgliederversammlungen (LGVs) zwar als ordnungsgemäß eingebracht klassifiziert jedoch nicht behandelt wurden und folglich noch zu behandeln sind: diesbezüglich wird verwiesen auf Wiki-Seiten der jeweiligen LGV: LGV 2016 /2: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Kategorie:Landesorganisation_Wien/LGV2016-2/Antr%C3%A4ge bzw. LGV 2016/1: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Kategorie:Landesorganisation_Wien/LGV2016-1/Antr%C3%A4ge sowie Link zum Antrag betreffend einer jährlichen LGV und einer MV: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6553.html sowie Link zum Antrag betreffend der Unterbrechung von LGV bei Zeitmangel anstelle einer Beendigung, und Fortsetzung dieser innerhalb von 3 Wochen: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6546.html sowie Link betreffend einem piratischen thematischen Schwerpunkt abseits von „Demonstrationen“ betreffend der Legalisierung von Hanf- und Cannabisprodukten: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6564.html sowie Link zum Antrag betreffend der Ablehnung eines gesetzlichen Verbotes betreffend des persönlichen Tragens religiöser Symbole: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6816.html bzw. Gegenantrag: Antrag betreffend der Befürwortung eines gesetzlichen Verbotes betreffend des persönlichen Tragens religiöser Symbole: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6817.html siehe dazu auch: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_09504/index.shtml bzw. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_09504/imfname_621465.pdf bzw. allg. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00290/ Link zum Antrag betreffend „Misstrauen, Organverlusten“: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6832.html bzw. Gegenantrag: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6835.html Link zum Antrag betreffend der Wiedereinführung (Wiedererrichtung) eines Forums: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6947.html Link zum Antrag betreffend der Archivierung von Liquid-Inits: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6948.html bzw. Gegenantrag: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6946.html Link zum Antrag betreffend einer Verstärkten Nutzung des Liquids: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6554.html Link zum Antrag betreffend einer rückwirkenden Prüfung von LGV-Beschlüssen: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6833.html bzw. Gegenantrag: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6834.html
  • weiteres Vorgehen betreffend des angenommenen Antrages betreffend dem Wr. Model hinsichtlich der Legalisierung von Hanf- und Cannabisprodukten: Das die Legalisierung von Hanf- und Cannabisprodukten ein zentrales Anliegen der Piraten ist, muss ich glaub ich nicht weiter erläutern. Link betreffend der angenommenen (befürworteten) Liquid-Initiative hinsichtlich dem Wr. Modell zur Legalisierung von Hanf- und Cannabisprodukten: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6564.html Persönliche Bemerkung: ggw. ist mir nicht bekannt, wer für die Adaptierung des Landesparteiwahlprogramm verantwortlich ist bzw. ob diese Modell bereits ins Landeswahlprogramm aufgenommen und im Wiki veröffentlich wurde. Link betreffend einer „tiefergehenden Begründung“ hinsichtlich der Legalisierung von Hanf- und Cannabisprodukten: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6563.html Link betreffend eines noch offenen Antrags zur Mitgliederversammlung vom April2016 hinsichtlich piratischen thematischen Schwerpunkt abseits von „Demonstrationen“ betreffend der Legalisierung von Hanf- und Cannabisprodukten: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6564.html Anzumerken ist, dass im diesem Modell, die „medizinischen Hanf- und Cannabisprodukte“ unberücksichtigt blieben, wodurch eine Adaptierung erforderlich ist.
  • weiteres Vorgehen betreffend des angenommenen Antrages betreffend einer punktuellen Umstrukturierung des AMS-Wien: Abkehr von der gegenwärtigen Praxis der Zuteilung von Erwerbslosen Menschen auf Grundlage ihres Hauptwohnsitzes, hin zu einer Zuteilung gemäß ihren individuellen Ausbildungen und Erwerbstätigkeiten; Man könnte davon ausgehen, dass eine Betreuung gemäß den jeweiligen Ausbildungen und Erwerbstätigkeiten jener beim AMS als „erwerbslos“ (arbeitslos) gemeldeten Personen, „erfolgreicher“ sein könnte, als wenn die Zuteilung der Betreuung eben nicht auf Grundlage der Qualifikationen und Fertigkeiten erfolgt, sondern wenn für die Zuteilung der Hauptwohnsitzt und das Geburtsjahr entscheidend sind. Darüber hinaus, wäre diese Thematik sicherlich eine welche uns alle im Alltag berührt. Also ein durchaus „realpolitisches Thema von gesellschaftlicher Relevanz“. Laut einer Aussage eines AMS-Mitarbeiters, war es früher eben so, dass die Zuteilung auf Grund der jeweiligen Ausbildung bzw. Erwerbstätigkeit erfolgte und eben nicht nach Hauptwohnsitz und Geburtsjahr. Alternativ könnte man sich durchaus auch mit jenen von der Volksanwaltschaft verfassten Mängelberichten betreffend dem AMS-Wien, oder den Alltagsdiskriminierungen aufgrund des persönlichen Glaubens oder der sozialen- sowie ethnischen Herkunft, oder den „sinnhaftigen mittels Steuergeldern (öffentlichen Mitteln) finanzierten AMS-Qualifizierungsmaßnahmen auseinandersetzen. Persönlich halte ich es ggw. jedoch für sinnvoller, sich mit der vorab erwähnten Reform zu beschäftigen.
  • Grundsatzdiskussion betreffend etw.Struktureller Adaptierung: Etablierung von Bezirksgruppen (?), , Landesthemensprecher (?): Auch wenn die Wr. Landespartei ggw. nicht über viele -aktive- Mitglieder verfügt, so könnte die satzungsmässige Berücksichtigung von Bezirksgruppen durchaus sinnvoll sein. Die Schaffung von jenen mit den Bezirksgruppen verbundenen „Funktionären“, wie bspw. Bezirksgruppenverantwortlicher, Bezirksgruppenkoordinator und Bezirksgruppensprecher, könnten durchaus neue Mitglieder „gewonnen“ werden und darüberhinaus auch den Bekanntheitsgrad der (Wr.) Piratenpartei fördern bzw. auch das Bild/Auftreten der Piraten in der Öffentlichkeit fördern. Betreffend Landesthemensprecher verweise ich auf den noch ausstehenden Antrag zur MV: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Kategorie:Landesorganisation_Wien/LGV2016-2/Antr%C3%A4ge#Antrag_19:_Themensprecher_der_LO-Wien
  • Klärung des zukünftigen Umganges betreffend von Piraten -privat- verfassten Stellungnahmen im Rahmen des öffentlichen parlamentarischen Stellungnahmeverfahren: Wie soll zukünftig mit jenen von Piraten verfassten Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen umgegangen werden, wenn diese – Stellungnahmen – von den jeweiligen Verfassern der Wr. Landespartei zur Verfügung gestellt werden, damit diese – Landespartei – diese Stellungnahme nutzen kann? Die Problematik ist, dass Stellungnahmen im parlamentarischen Stellungnahmeverfahren sehr umfangreich und durchaus sehr komplex sind und es ggw. keine klare Regelung gibt, wem diese Stellungnahmen innerhalb der Wr. Landespartei zu übergeben ist, wenn man diese eben der Wr. Landespartei zur Verfügung stellen möchte. Würde eine solche Stellungnahme, beispielsweise in vollen Umfang ins Liquid gestellt werden, so gehe ich davon aus, dass diese nur von sehr wenigen Mitgliedern gelesen werden würden bzw. bei Überantwortung an die Landesorgane, sich diese für nicht zuständig erklären würden, weil es ja keine diesbezügliche Bestimmung in den Satzungen gibt. Jedoch bin ich der Auffassung, dass die Abgabe von Stellungnahmen im Namen der Wr. Landespartei, wozu sie als eigenständige Organisation berechtigt wäre, dass Profil der Wr. Piratenpartei nach außen hin schärfen würde, und den Wählern (Wahlberechtigten) als auch den allg. interessierten Menschen zeigen würde, dass die Wr. Piratenpartei politisch aktiv ist. Link betreffend einer abgegebenen Stellungnahme im Rahmen des parlamentarischen Begutachtungsprozesses: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_09504/index.shtml bzw. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_09504/imfname_621465.pdf Persönliche Bemerkung: In diesem Kontext, geht es weniger um den eigentlichen Inhalt der Stellungnahme, und auch nicht auf die Gesetzesinitiative worauf sich diese Stellungnahme bezieht, sondern lediglich um den „Umfang“ und die „Komplexität“ von Stellungnahmen im Allgemeinen und den damit verbunden zeitlichen Aufwand für die Basis oder für die gewählten Organe. Grundsatzfrage: Wie wollen wir zukünftigt mit diesbezüglichen Stellungnahmen umgehen, wenn diese von Piraten der Wr. Landespartei zur Verfügung gestellt werden? Ignorieren wäre wahrlich der falsche Ansatz.
  • Grundsatzdiskussionen und ggf. Behandlung von Anträge betreffend der anstehenden Nationalratswahl, Restrukturierungen anstelle eines Ressourcen- und Energieraubenden Antrittes bei der Nationalratswahl, weil durchaus davon ausgegangen werden kann, dass ein politischer Erfolg nicht erzielt werden kann; Festlegung ob die Wr. Landespartei einen Wahlantritt oder einen Nicht-Antritt befürwortet sollte ein „Nicht-Antritt“ bevorzugt werden, so stünde es den Mitgliedern zwar frei sich für einen etwaigen Antritt der Bundesorganisation zu engagieren, die Organe der Wr. Landespartei wären jedoch quasi-verpflichtet, ein solches Engagement nur dann wahrzunehmen, wenn dieses nicht zu Lasten der Wr. Landespartei wäre. Persönliche Bemerkung: Persönlich kann ich ggw. einen Antritt zur Nationalratswahl nicht befürworten. Auch wenn es „nobel“ erscheint, dass sich der eine oder andere Pirat als Kandidat zur Verfügung stellen möchte, so sehe ich darin keine wirkliche Sinnhaftigkeit. Man könnte mich aber durchaus eines besseren belehren. Gegenwätig halte ich es für sinnvoller und zweckdienlicher, wenn sich die Piratenpartei, mitsamt ihren Untergliederungen ersteinmal „in sich geht“ und sich bis 2020 strukturell und inhaltlich sowie ggf. auch personell neu aufstellt. Ich bin der Überzeugung, dass ein Antritt zur kommenden Nationalratswahl, jene damit verbundenen hohen Kosten nicht rechtfertigen würde. Sollte sich die Basis der PPö bundesweit und eindeutig für einen Antritt zur Nationalratswahl entscheiden, werde ich dann, über meine persönlichen Beiträge entscheiden, sowie ich es bereits im Zuge der letzten Wienwahl tat, obwohl ich auch damals mit der Form des Wahlantritts sowie den damaligen Umständen nicht einverstanden war; ich leistete trotz meiner berechtigten Skepsis bzw. Zweifel meinen zweifachen Beitrag. Link betreffend Wr. Beschluss hinsichtlich der NR-Wahl: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6971.html
  • Etwaige Interne Koordinierung bzw. Diskussionen betreffend dem tolerierten (zu tolerierenden) bzw. untersagten (zu untersagenden) Engagement von Piraten bei politischen Mitbewerbern (Parteien, Listen, Bündnisse, etc) im Rahmen der anstehenden Nationalratswahl, Erstens handelt es sich bei der Wr. Landespartei um eine selbstständige Partei im Verbund der PPö; jedoch ist sie – die Wr. Landespartei – keine untergliederte Organisation der PPö. Zweitens werden in den Satzungen, Doppelmitgliedschaften bei anderen Parteien befürwortet, sofern diese Partei nicht den Werten, Prinzipien oder Zielen der Piratenpartei widerspricht. Nun inkludiert eine Mitgliedschaft bei einer anderen Partei, durchaus auch ein politisches Engagement bei Wahlen für die andere Partei. Nachdem es im Zuge der letzten Wienwahl bzw. im Anschluss an diese ein Parteiausschlussverfahren aufgrund einer Mitgliedschaft bei einer anderen Partei gab, ersuche ich, dass diesmal vorab der Wahl klargestellt wird, bei welchen politischen Mitbewerbern ein Engagement von Piraten erwünscht, toleriert bzw. unerwünscht und untersagt sein soll. Diese Klarheit haben sich meiner Meinung nach die Mitglieder der Piratenpartei, allein aufgrund ihrer Mitgliedschaft erworben. Link betreffend einem diesbezüglichen Antrag an das Landesvorstandsgremium der Wr. Landespartei: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6973.html
  • Grundsatzdiskussion und ggf. Behandlung von Anträgen betreffend dem Landeswahlprogramm: Aufgrund des Bündnisses mit WienAndas, ist es nunmal so, dass sofern seitens Andas keine Wahlprogrammänderungen erfolgten, das Andas-Parteiprogramm jenen der Piraten sehr ähnlich ist. Immerhin stammen Teile beider Parteiprogramme aus der selben „piratischen“ Feder. Folglich wird es notwendig sein, um sich von dieser Partei inhaltlich abzugrenzen, dass das Landeswahlprogramm der Wr. Landespartei überarbeitet wird. Meiner Meinung nach, sollte dies jetzt diskutiert und spätestens 2018 in Angriff genommen werden. Dies wird umso bedeutender, als man – leider – nicht ausschließen kann, dass es wie auf Bundesebene, auch in Wien womöglich zu vorgezogenen Neuwahlen kommt. Wird das Parteiprogramm erst dann „überarbeitet“ könnte die Zeit dafür zu knapp werden; darum wäre es ratsam, dies jetzt zu überdenken und 2018 damit zu beginnen, dass Landeswahlprogramm zu erneuern.
  • Grundsatzdiskussion und ggf. Behandlung von Anträgen betreffend der kommenden Wienwahl (2020?), Eigenantritt vs. Antritt in einem Bündnis; Antritt auf allen Ebenen oder lediglich auf Bezirksebene; Richtlinien betreffend der Zulassung als Kandidaten für die Piraten (u.a. welche Qualifikationen werden zwingend vorausgesetzt); usw.
  • Umgang mit dem befürworteten Meinungsbild hinsichtlich mehrsprachiger Betreuung in KiTs und Kiga´s: Link: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6127.html sowie Link betreffend einem passenden Zeitungsartikel: http://taz.de/Mehrsprachigkeit-in-spanischen-Schulen/!5396422/
  • Umgang mit dem befürworteten Meinungsbildes hinsichtlich einer mehrsprachigen Primärbildung, Link: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6131.html bzw Link betreffend einem passenden Zeitungsartikel: http://taz.de/Mehrsprachigkeit-in-spanischen-Schulen/!5396422/
  • Umgang mit dem Programmpunkt „Bildungspolitik“, „Bildungspolitische Maßnahmen", bzw. Umgang mit der befürworteten Umfrage betreffend einer „Arbeitsgruppe Bildungspolitik“: Immerhin wurde mit beim Beitritt zur Piratenpartei vor Jahren bereits mitgeteilt ich solle mich in bestehende Arbeitsgruppen einbringen, obwohl bekannt war, dass zu diesem Zeitpunkt keine aktiven AGs bestanden haben, bzw. eine eigene AG zu gründen. Jedoch war es mir in den letzten Monaten, aufgrund immer wiederkehrender Verpflichtungen außerhalb Wiens nicht möglich, eine AG zu Gründen und erarbeitete diesbezügliche theoretische Konzepte alleine, welche bspw. im Rahmen einer MV (LGV) der Basis präsentiert werden könnte. Link zur Umfrage betreffend der „Arbeitsgruppe Bildungspolitik“: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6276.html Anmerkung betreffend „Arbeitsgruppe Bildungspolitik“: Meines Wissens nach, wurde seitens der Mitglieder des jetzigen Landesvorstandsgremiums, seit der Organwahl letzten Jahres, keine diesbezüglichen Maßnahmen zur Errichtung einer Arbeitsgruppe unternommen. Ob die einzelnen Organe von dieser von der Basis befürworteten Umfrage schlichtweg keine Ahnung hatten oder dieses schlicht ignorierten entzieht sich meiner ggw. Kenntnis. Im Rahmen dieser Mitgliederversammlung oder spätestens im Rahmen der anstehenden Landesgenerallversammlung, wären die Organe auskunftpflichtig. Ich kann lediglich klarstellen, dass sich kein Organ weder telefonisch noch per Mail an den Verfasser der Initiative wandten! Seitens der zuständigen Organe erfolgte keinerlei Kontaktaufnahme. Anmerkung betreffend „Bildungspolitik im Allgemeinen“: Es ist zwar bekannt das Bildungspolitik, insbesondere Universitäre Bildung, auch eine Bundesangelegenheit ist; mit allen zugörigen Mitsprache- und Entscheidungsrechten auf Landesebene. Durch den Umstand das Wien eine Universitätsstadt ist, wäre es jedoch durchaus zu rechtfertigen (zu begründen), wenn die Wr. Landespartei eine eigenständige „AG Bildungspolitik“ begründet und gründet. Abgesehen von „Universitärer Bildung“ wären „Erwachsenenbildung“ sowie Mehrsprachigkeit im Bildungswesen sinnvolle zentrale Kernthemen dieser Ag. Anmerkung betreffend „Mehrsprachigkeit“ im Allgemeinen: Ausgehend vom Bundesparteiprogramm, dem Landeswahlprogramm als auch den Grundwerten der Piratenpartei, ist ersichtlich, dass sich die Piratenpartei zur Mehrsprachigkeit bekennt, wie dies auch auf Landesebene in den nachfolgenden befürworteten Umfragen zum Ausdruck gebracht wurde. Link zur Umfrage betreffend einer „mehrsprachigen Betreuung in KiTs bzw. KiGa´s“: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6127.html Link zur Umfrage betreffend einer „mehrsprachigen Primärbildung“ an öffentlichen Bildungseinrichtungen der Stadt Wien“: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6131.html
  • Aushändigung etwaiger weiter Anträge zur MV, welche erst bei der nachfolgenden MV eingereicht werden,
  • Darlegung der etw. Sinnhaftigkeit von zukünftig einer jährlichen LGV und einer MV: Diesbezüglich empfehle ich die Lektüre dieser noch laufenden Initiative vom April 2016 (!): https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6553.html
  • Möglichkeit zur Vorstellung neuer Mitglieder: Durchaus soll diese Mitgliederversammlung auch dazu dienen, dass sich neue Mitglieder vorstellen, bzw. bereits „ältere Piraten“ sich den neuen Mitgliedern ebenso vorstellen.

Anmerkung: Fällt die Bundesgenerallversammlung zufällig auf dieses Wochenende, so ist die LGV der Wr. Landespartei eine Woche vor oder bis spätestens 2 Wochen nach der BGV abzuhalten. Jahreszeitbedingt, könnte die Mitgliederversammlung durchaus auch in öffentlichen Parks abgehalten werden.

Verfasser: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Benutzer:Alexis

3 Diskussionsbeiträge
  • Desertrold: Es ist nicht nötig (noch konstruktiv) hier irgendwelche Gerüchte zu vermuten und damit noch zu verbreiten. Der Landesvorstand Wien kann unter lv-wien@piratenpartei.at jederzeit dazu befragt werden, wann eine LGV anberaumt wird. Sollte es von der Basis das Bedürfnis nach mehr Versammlungen geben, kann das völlig ohne Beschluss oder aber per Liquid abgestimmt werden. Aufgrund des eher mäßigen Interesses am monatlichen Stammtisch scheint es aber aktuell nicht sehr viel Lust auf Versammlungen zu geben.
    • Alexis:

      STAMMTISCH IST ABSOLUT NICHT MIT EINER MITGLIEDERVERSAMMLUNG ZU VERWECHSELN!!!! Stammtisch: informellen Charakter; KEIN BESCHLUSSFASSUNGSGREMIUM!

      Wenn du dich erinnerst, ich sagte dir, dass ich an Stammtischen nicht teilnehme, solange diese nur einem allgemeinen "blabla" über politische Themen/Ereignisse dienen. Parteiarbeit ist und bleibt u.a. auch die Erarbeitung von Lösungskonzepten, parl. Stellungnahmen etc.. Um über Ereignisse und Themen zu schwadronieren bedarf es keiner (Piraten-)Partei.

      Deiner obigen Logik nach, dass es ggw. nicht viel Lust auf Versammlungen gäbe, wäre dann aber auch beim Beschluss betreffend der Nationalratswahl mitzuberücksichtigen; Wenn keine Motivation an Stammtischen--> keine Motivation --> keine Motivation an "Wahlkampfveranstaltungen" und "Unterschriftensammlungsaktionen" (?)

      • Desertrold: Und wo würden sich diese Leute dann finden, wenn nicht bei informellen Treffen? Und wie man heute gesehen hat, ist die Lust auf Versammlungen auch mit Entscheidungsgewalt trotzdem mäßig.