Initiative i6688: Die im Wiki veröffentlichte Satzung ist die gültige!
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Antrag für wiki
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Antrag, Antrag i6685 als trollantrag aus dem liquid zu moderieren
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Antrag zur Bereitstellung von Satzungen für das Schiedsgericht !
Letzter Entwurf vom 30.05.2016 um 03:16 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Die im Piratenwiki veröffentlichte Satzung ist die gültige!

Gemäß §1 (4) des Parteiengesetzes ist die Hinterlegung der Satzung notwendig, um eine Rechtspersönlichkeit zu begründen - es ist aber nirgends davon die Rede, dass die hinterlegte Fassung stets neu hinterlegt werden muss, damit von der Basis beschlossene Satzungsänderungen Gültigkeit erhalten:

"Die politischen Parteien haben Satzungen zu beschließen, die sie beim Bundesministerium für Inneres zu hinterlegen haben. Dieses hat dazu ein öffentlich einsehbares Verzeichnis zu führen, das den Namen der politischen Partei und das Datum der Hinterlegung der Satzung zu enthalten hat. Mit der Hinterlegung der Satzung erlangt die politische Partei Rechtspersönlichkeit. Die Satzungen sind von den politischen Parteien in geeigneter Weise im Internet zu veröffentlichen....".

Die Piratenpartei Österreichs veröffentlicht ihre Satzung hier im wiki: http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Satzung . Diese Satzung gilt, sie wurde von den mitgliedern beschlossen und von der Partei veröffentlicht. Es gibt noch weitere Geschäftsordnungen aber bis auf die Satzung muss nichts beim BMI hinterlegt werden. Gelten tun sie trotzdem.

Weiters gibt es noch:

Und auf Landesebene:

Hinterlegt wurde die Satzung (die Fassung von 02.11.2015) letztens am 12. November 2015, siehe: http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Datei:Bescheinigung_Satzungshinterlegung_11-12-2015.pdf

Die aktuellste Fassung wurde nicht hinterlegt, sie gilt jedoch trotzdem. Falls ihr trotzdem wissen wollt was sich seither getan hat, siehe: https://wiki.piratenpartei.at/w/index.php?title=Satzung&diff=40263&oldid=39759 .

Hiermit betrachten wir die Satzungen an das Bundesschiedsgericht als übermittelt.