Initiative i6553: 1 LGV und zwei oder drei Mitgliederversammlungen
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Letzter Entwurf vom 24.05.2017 um 20:43 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (6)

Anstelle von drei LGVs sollen eine LGV und je nach Anzahl der anstehenden PRojekte, Initiativen und Herausforderungen mehrere Mitgliederversammlungen einberufen und abgehalten werden.

Antrag: Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass zukünftigt (zumindest 2017, 2018 und 2019) jährlich eine Landesgeneralversammlung und 1 oder 2 Mitgliederversammlungen abgehalten werden.

Anmerkung: Vorzugsweise eine LGV und eine zusätzliche MV; eine zweite MV sollte bei begründeter Notwendigkeit zusätzlich organisiert und abgehalten werden.

Begründung:

LGV sind allein nicht ausreichend um die anstehenden Projekte, Initiativen und Herausforderungen zu besprechen und zu entscheiden. Durch die Abhaltung zumindest einer Mitgliederversammlung zusätzlich zur LGV, werden kräfteraubende langwierige LGVs vermindert. Diesbezüglich merke ich an, dass es nach wie vor, von den letzten 2 LGVs noch offene Anträge gibt, derren Behandlungen noch ausstehend sind, da diese bereits als "statuten-konform-eingebracht" klassifiziert worden sind. Lediglich kam es auch Zeitgründen nicht zu deren Behandlung.
 

Beispielsweise könnte die Agendenaufteilung zwischen LGV und MV wie folgt aufgeteilt werden

1. der LGV

  • Organwahl, gem. den gültigen Satzungen,
  • (Kurz-)Vorstellung von Anträgen zur MV,
  • Behandlung (Diskussion) und Abstimmung über Anträgen zur MV
  • Wahl von Landesthemensprechern,
  • Wahl von Mitgliedern des Landessekretariats, sofern ein solches wieder errichtet wird,
  • Tätigkeitsberichte durch die Organe,
  • Kandidatenvorstellung, Hearing,
  • weiteres gem. den ggw. gültigen Satzungen,

2. der MV

  • Vorstellung von geplanten oder bereits verfassten Anträge zur Mitgliederversammlung (LGV),
  • Diskussionen betreffend den vorgestellten Anträgen,
  • Vorstellung neuer Mitglieder,
  • Aushändigung von Fortschritts- bzw. Tätigkeitsberichten,
  • Bekanntgabe von etwaigen Erfordernissen (Unterstützungserfordernisse, etc.)
  • interne Koordinierung von etw. thematischen Schwerpunkten,
  • u.U. Wahl von einzelnen Organen zur Nachbesetzung von zurückgetrettenen Organen, sodass die Gremien wieder vollzählig sind,
  • Vorstellung/Präsentation von den Schwerpunkten anderer Landesparteien/Landesorganisationen, durch eingeladene Vertreter dieser LPs/LOs; dies würde die interne Kommunikation über die Bundeslandgrenzen hinweg deutlich verbessern; denn ich behaupte jetzt einmal, dass nur wenige über die Aktivitäten der anderen LPs und LOs Bescheid wissen,

Nicht Teil der zusätzlichen MVs sollen sein:

  • Organentlastungen/Organ-nicht-Entlastungen,
  • allg. Neuwahlen von Organen,

Alternativ könnte man durchaus auch eine Änderung der Landesparteiensatzung anstreben, welche dann beispielsweise sowohl eine LGV als auch zumindest eine MV vorschreibt, sofern eine solche Regeländerung von den Basismitglieder befürwortet wird.