Initiative i6546: Unterbrechung anstelle Beendigung der LGV bei Zeitmangel und Fortführung der LGV innerhalb von 3-Wochen!
Diese Initiative wurde am/um 06.03.2018 11:41:51 Uhr zurückgezogen
Letzter Entwurf vom 08.04.2016 um 10:01 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (4)

Sollten im Rahmen der LGV-1 2016 nicht alle Initiativen und Wahlen aus zeitgründen in der angebrachten und geforderten Qualität durchzuführen seien, möge die LGV, lediglich unterbrochen und innerhalb von drei Wochen fortgesetzt werden, um die Möglichkeiten des eigenen Handelns der PP-Wien (LO Wien der PP-Österreichs) nicht unnötigerweise zu verzögern und zu minimieren.
 

Antrag: Die Landesgeneralversammlung beschließt, bei Zeitmangel anstelle einer Beendigung, die LGV lediglich zu Unterbrechen und innerhalb von drei Wochen fortzusetzen.

Begründung:

Es kann davon ausgegangen werden, dass die geplanten und anberaumten 3 Stunden nicht ausreichen werden, um einerseits alles abzuklären um die jetzigen Organe zu entlasten, eine ausführliche Kandidatenvorstellung samt Befragung und die Wahlen durchzuführen, und andererseits jene im Liquid eingebrachten Initiativen zur Mitgliederversammlung zu behandeln und diesbezügliche Abstimmungen durchzuführen.

Um jedoch allen Kandidaten genügend Zeit für ihre Vorstellung zu geben und die Wahlen ordnungsgemäß durchzuführen, und andere anstehenden Aufgaben sowie Initiativen abzuhandeln, möge beschlossen werden, sofern alle anstehenden Tagespunkte nicht in der anberaumten Zeit durchzuführen sind, die LGV2016/1 nicht zu beenden, sondern lediglich zu unterbrechen und innerhalb von drei Wochen fortzusetzen. Dies würde es ermöglichen, die anstehenden Tagespunkte zeitgemäß zu erledigen, ohne erst eine weitere LGV einzuberufen, was wiederum eine zeitliche Verzögerung zum Nachteil der Piratenpartei Wien als auch ggf. zum Nachteil der Piratenpartei Österreichs sein könnte.

Mit der erneuten Organisation und Abhaltung der Fortsetzung der LGV möge der gegenwärtige LV beauftragt werden, sofern noch kein neuer LV gewählt wurde.