Diese Initiative | 9 | (7+2) | 31 | (19+12) | Beibehaltung des Status quo | |||
Diese Initiative | 3 | (3+0) | 38 | (23+15) | Partei des digitalen Wandels / Eigenständigkeit | |||
Diese Initiative | 9 | (8+1) | 28 | (14+14) | Neue Linkspartei | |||
Diese Initiative | 27 | (12+15) | 11 | (11+0) | Eigenständigkeit + "alternative Wissenschaften" |
Initiative i6275: Auflösung der Piratenpartei Österreichs
Ja: 9 (23%) · Enthaltung: 4 · Nein: 30 (77%) · Nicht angenommen (Rang 4)
Letzter Entwurf vom 29.10.2015 um 21:50 Uhr · Quelltext
Auflösung
Da für die Auflösung gemäß Statuten eine eigens einberufene BGV vorgesehen ist, soll eine solche einberufen sobald wie möglich werden.
''§ 17. Auflösung
Die Auflösung wird bei einer eigens dafür einberufenen BGV mit einer Mehrheit von zumindest 80% beschlossen. ''
Begründung
Die Partei ist kaum noch handlungsfähig, die selbst (lt eigenem Statut) vorgegebenen Organe können nicht ansatzweise vollständig besetzt werden. Es fehlen Rechnungsprüfung, Schiedgericht, Internationale Delegierte, Techniker für Forenbetrieb, für Liquid(!), für Finanzen usw...
Eine geordnete Auflösung ist allemal besser als die chaotischen Zustände die zu befürchten stehen.