Die Programm-BGV möge folgenden Text an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufnehmen:
Text
Inneres und Justiz
Onlineüberwachung
Die Freiheit des Einzelnen ist ein in Verfassung und Menschenrechtskonvention verankertes Grundrecht. In den letzten Jahren ist dennoch eine Tendenz zu beobachten, im Namen der Sicherheit die Freiheitsrechte einzuschränken. Dem tatsächlichen Verlust an Freiheit steht allerdings nur ein vermeintlicher Gewinn an Sicherheit gegenüber. Die Piratenpartei Österreichs lehnt daher eine Ausweitung von Überwachungstätigkeiten im Internet ab. Eine virtuelle Streife, die mehr als die von den Nutzern für das gesamte Internet veröffentlichten Daten einsieht, stellt eine Übertretung der Privatsphäre dar. Das Hausrecht ist auch im Internet zu beachten. Aus diesem Grund lehnt die Piratenpartei Österreichs eine verdachtsunabhängige, nicht durch individuelle richterliche Anordnung zugelassene Beobachtung von Kommunikationsräumen sowie den Einsatz von Überwachungssoftware ab, sofern keine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben von Menschen vorliegt.
Die Verwendung von im Internet gesammelten Daten zur Profilbildung außerhalb von Ermittlungstätigkeiten lehnen wir grundsätzlich ab.
Begründung
angepasst, von Original: http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2012.2/Antr%C3%A4ge#WP085, 2012 mit 2/3 Mehrheit in NRW angenommen.
- Deutliche Ablehnung der Überwachungstätigkeit
- Reaktion auf die Thematik der Spionagesoftware (Trojaner)
- Auch das österreichische Innenministerium ist in Besitz eines Trojaners von DigiTask.