Initiative i6210: Gründung: Sonderarbeitsgruppe „Menschenrechte"
Letzter Entwurf vom 03.10.2015 um 13:27 Uhr · Quelltext

Antrag

Es möge bei der BGV 2015 beschlossen werden, eine Sonderarbeitsgruppe „Menschen-, Grund- und Bürgerrechte“ zu gründen. Hinsichtlich der personellen Zusammensetzungen (nur Bundesparteiorgane, oder mit Einbeziehung von Organen der jeweiligen Landesorganisationen) sowie den internen Mitsprache- bzw. Stimmrechten soll im Rahmen eines offenen Diskurses ein Konsens angestrebt werden.

Mögliche Arbeitsschwerpunkte:

- Erfassen aller Rechte der europäischen Menschenrechtsdeklaration

- Erfassen aller Unterschiede der europäischen Menschenrechtsdeklaration zu den anderen Menschenrechtsdeklarationen (Iran, Amerika)

- Problematik der sog. Staatenlosen (Staatenlos ist nicht gleich rechtlos)

- Asylrechte

- Grund-, Bürger- und Menschenrechte in den einzelnen EU-Mitgliedsländern (Unterschiede, Umsetzungsstrategien u. dgl.)

- Eruierung jener „Menschenrechte“ welche vorrangig in nationales Recht und der Realpolitik (Gesellschaft) umgesetzt werden sollen,

- Rechte und Pflichten von sog. Minderheiten, insbesondere Religionsrechte bzw. Unterschiede in den einzelnen Gesetzgebungen (Stichwort: Islamgesetz, und etwaige „Benachteiligung“/Schlechterstellung im Vergleich zu anderen anerkannten Religionsgemeinschaften)

- Beobachtung und Erfassen von Menschenrechtsverletzung in Konflikt- und Kriegsgebieten

Weitere Schwerpunkte sollen im Rahmen des internen Diskurses festgelegt werden.

Darüber hinaus sollen auch die Möglichkeiten der Einbindung von sog. Nicht-Regierungsorganisationen im Bereich der Grund-, Bürger- und Menschenrechte und anderer, auf Ebene des Bundes bzw. auf Landesebene (Mitspracherechte, Anhörungsrechte) zum Arbeitsspektrum der Arbeitsgruppe zählen.
 

Begründung

Gegenwärtig existiert keine diesbezügliche Arbeitsgruppe. Zumindest ist diese dem Antragsteller nicht bekannt, sollte eine solche Arbeitsgruppe bereits existieren.