Initiative i6077: dA - ÖVP - Einsetzen einer Arbeitsgruppe „Mindestsicherung“
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Letzter Entwurf vom 08.07.2015 um 17:18 Uhr · Quelltext

Die Stadt Graz hat die Bruttoausgaben für Sozial- und Jugendwohlfahrt für 2015 mit brutto €215.000.000.-budgetiert. Netto ergibt das €65.550.000.-. Die Grazerinnen und Grazer geben also eine beträchtliche Summe für die soziale Sicherheit aller BewohnerInnen aus.

Ein Bereich steigt allerdings überproportional an. Das sind die Kosten im Bereich der Mindestsicherung. Waren dafür netto rund € 12 Mio. im Grazer Budget 2015/16 vorgesehen, wird jetzt schon klar, dass sich diese Summe um bis zur Hälfte erhöhen wird. Rund € 6 Mio. jährlich mehr im Bereich der Mindestsicherung sind ein Grund genau hinzusehen, denn diese sind nur 40% der tatsächlich in Graz anfallenden Kosten für diese Maßnahme. 60% trägt das Land Steiermark. Sprich die Kosten für Mindestsicherung in Graz werden heuer von €36 Mio. auf €45 Mio. ansteigen.

Um die Summe, welche die Stadt Graz betrifft, zu verdeutlichen: € 6 Mio. ist jene Summe, welche die Stadt Graz, bei einem derzeitigen Zinssatz von 1,2%, jährlich benötigen würde, um einen Investitionskredit von €55 Mio. in 10 Jahren abzuzahlen. Das entspricht ziemlich exakt jener Summe, die wir tatsächlich für diverse Investitionen, die wiederum Arbeitsplätze sichern, in diesem Jahr aus dem städtischen Budget geplant haben.

Die Stadt Graz ist zwar „nur“ gesetzlicher Mitzahler dieser von Bund und Ländern implementierten Mindestsicherung, trotzdem ist es dringend notwendig, dass wir uns mit dieser auf städtischer Ebene intensiv beschäftigen, denn die jährlichen Steigerungen werden uns den Spielraum für dringend notwendige Investitionen nehmen.

Ursachen für diese Steigerung gibt es zahlreiche: Eine ist sicher, dass das staatliche soziale Fördersystem nach wie vor vollkommen undurchsichtig ist, weil die, mit der Einführung der Mindestsicherung geplante, Transparenz-datenbank nie eingerichtet wurde. Die gerade umgesetzte Steuerreform hat die hohen Lohnnebenkosten in Österreich leider überhaupt nicht betroffen, was dazu führt, dass Unternehmen ihre MitarbeiterInnen nur für wenige Stunden anmelden, da sie durch die Mindestsicherungszuzahlung und zahlreiche weitere Beihilfen aus ihrer Sicht trotzdem zu einem erträglichen Einkommen kommen, was durch Schwarzarbeit noch aufgebessert werden kann. Letztlich trifft gerade die Städte der Zuzug von anerkannten Konventions-flüchtlingen, die kaum in den Arbeitsmarkt vermittelt werden können, deutlich stärker als andere Regionen Österreichs. Es gibt sicher noch zahlreiche weitere Hintergründe, die der Analyse bedürfen!

Es gibt sicher noch zahlreiche weitere Hintergründe, die der Analyse bedürfen, dazu gehört auch die Aufschlüsselung nach Familiengröße, Nationalität etc.!
 

Daher stelle ich Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden

dinglichen Antrag:

Bürgermeister Stellvertreterin Dr. Martina Schröck wird ersucht, eine Arbeits-gruppe, bestehend aus den Mitgliedern des Sozialausschusses, der Finanz-abteilung, des Stadtrechnungshofs, der Arbeiter- und Wirtschaftskammer, des AMS, VertreterInnen der zuständigen Sozialabteilung des Landes und Joan-neum Research einzurichten. Diese möge bis zur letzten Gemeinderatssitzung im Dezember dieses Jahres dem Gemeinderat einen Bericht zur Situation der Mindestsicherung vorlegen sowie Vorschläge zu einer Verbesserung der Situation erarbeiten, die am direkten Weg über Stadtregierungsmitglieder bzw. über Gemeinderatspetitionen an das Land Steiermark und den Bund herangetragen werden.

Die übergeordneten gesetzgebenden Ebenen, Land Steiermark und Republik Österreich, werden am Petitionsweg aufgefordert, im Sinne des Motivenberichts alles daran zu setzen, dass Österreich im Ranking der Unternehmerfreund-lichkeit einen Platz unter der Top 10 erreicht. Dabei sind drei Faktoren wesent-lich zu berücksichtigen:

1. Eine nachhaltige Entlastung des Faktors Arbeit.

2. Ein Ende der Überregulierung durch Vorschriften und Auflagen; eine merk-bare Reduktion der landes- und bundesstaatlichen Vorschriften und eine Überarbeitung und Reduktion der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.

3. Ein für GründerInnen investitions- und finanzierungsfreundliches Klima.