Initiative i5931: dA - SPÖ - Verkehrssicherheit für Kinder
 Ja: 4 (100%) · Enthaltung: 0 · Nein: 0 · Angenommen
Letzter Entwurf vom 20.05.2015 um 16:24 Uhr · Quelltext

Kinder sind – das ist wohl unbestritten – die schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen. Und so kommt es auch nicht von ungefähr, dass Eltern, sobald die Kleinen sich mehr oder weniger allein auf den Weg machen, größte Sorgen und Ängste verspüren und parallel natürlich auch der Ruf nach mehr Schutz und Sicherheit laut wird.

Richtig ist zwar, dass fast die Hälfte der Kinder bis 14, die bei Verkehrsunfällen verletzt bzw. so-gar getötet wurden, steiermarkweit hatten wir 2013 367 verletzte und 4 getötete Kinder zu be-klagen, in Pkw mitgefahren waren. Was klar ist: Die Kleinsten werden nun einmal am häufigsten mit den Autos mitgenommen. Aber mit Schuleintritt beginnt sich langsam das Verhältnis zu ver-schieben. Laut KfV ist daher bei den FußgängerInnen wiederum die Altersgruppe der 10- bis 19-Jährigen die am meisten gefährdete Gruppe. Und zu diesem einen Schluss kommen alle Exper-tInnen: Kinder sind einfach massiv gefährdet, sobald sie selber aktiv am Verkehrsgeschehen teil-nehmen – und der Schulweg ist nun einmal die Gefahrenquelle Nummer 1.

Und auch über die Unfallursachen sind sich die ExpertInnen grundsätzlich einig: Kinder sind durch gefährliche, unübersichtliche Verkehrssituationen besonders gefährdet, können Gefah-rensituationen und Fahrgeschwindigkeit nicht richtig einschätzen, die Sichtbehinderung ist ein wesentlicher Faktor, und dass jedes fünfte Kind auf Zebrastreifen verletzt wird, sollte auch zu denken geben.

Eine auf der Informationsplattform „KidsDoc.at“ der Kinder- und Jugendchirurgie Wien veröf-fentliche Analyse von 468 Kinder-Fußgängerunfällen durch die Kinderchirurgie Graz, den Verein „Große schützen Kleine“, dem Institut für medizinische Informatik Graz und der Kinderradiologie ergab folgende aufschlussreiche Ergebnisse: Jeder dritte Fußgängerunfall im Kindesalter ereignet sich am Schulweg und besondere Gefahren sind: 1. Zebrastreifen ohne Ampel (20 % der Unfälle) 2. Zebrastreifen über mehr als zwei Fahrbahnen 3. Zebrastreifen ohne spezielle Ausleuchtung 4. Komplizierte Kreuzungen (versetzte Kreuzungen, drei oder mehr einmündende Straßen) 5. Bushaltestellen, Straßenbahnhaltestellen 6. Unzureichende Schulbuskennzeichnung 7. Baustellenbereiche (Gehsteigbeeinträchtigung, Zugang zu Schutzwegen schwierig) 8. Sehr hohes Verkehrsaufkommen (an 47 Prozent der Unfallstellen), Stauzonen 9. Kaum verwendete reflektierende Kinderkleidung 10. Haus- und Hofzufahrten (durch reversierende Fahrzeuge)
 

Ich habe das deshalb sehr ausführlich zitiert, da es wichtig ist zu wissen, worüber man spricht, um entscheiden zu können, was man zur Verbesserung einfordern kann. Und die Konsequenzen liegen wohl auf der Hand: Zum einen ist generelles Tempo 30 vor allen Schulen unabdingbar – in dieser Frage ist Graz zwar schon relativ weit, aber noch lange nicht am Ziel. Und zum anderen, da die Schulwege erwiesenerweise leider am unfallgefährdetsten sind, sollte parallel dazu zu allererst das Umfeld von Schulen auf die oben erwähnten Gefahrenquellen hin überprüft, diese Problemfelder bereinigt werden und diese Überprüfung natürlich in weiterer Folge auf das ge-samte Straßennetz ausgeweitet wird.

Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher

den dringlichen Antrag:

Der ressortverantwortliche Verkehrsstadtrat Mag. Mario Eustacchio wird beauftragt, zur Hebung der Verkehrssicherheit für Kinder und Jugendliche gemäß Motivenbericht

1. umgehend eine Überprüfung zu veranlassen, inwieweit vor allen Schulen im Grazer Stadtgebiet Tempo 30 realisiert werden kann

2. das jeweilige Umfeld von Schulen speziell in Bezug auf die im Motivenbericht genannten besonderen Gefahrenquellen für Unfälle mit Kindern zu überprüfen und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen entwickeln zu lassen.

3. in weiterer Folge das gesamte Grazer Straßennetz ganz gezielt auf diese besonderen Ge-fahrenquellen hin zu überprüfen und geeignete Gegenmaßnahmen zur Entschärfung die-ser zu entwickeln.

Dem Gemeinderat ist bis September dieses Jahres ein entsprechender Bericht vorzulegen.