Initiative i588: Sprachförderung für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache und gehörlose Kinder
 Ja: 52 (90%) · Enthaltung: 7 · Nein: 6 (10%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 03.09.2012 um 18:45 Uhr · Quelltext

Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Text

Bildung

Schule

Sprachförderung

Durch sprachwissenschaftliche Studien ist umfassend belegt, dass Unterricht in der eigenen Muttersprache für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache dringend notwendig ist, um ihnen einen umfassenden Erwerb der deutschen Sprache zu ermöglichen. Die Piratenpartei Österreichs fordert daher, Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache grundsätzlich zusätzlichen Sprachunterricht in der eigenen Muttersprache zu ermöglichen, wobei das Stundenausmaß gleich dem Stundenausmaß an Deutschunterricht in der jeweiligen Schulstufe sein soll.

Ebenfalls belegt ist, dass für gehörlose und schwer hörgeschädigte Kinder die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) die primäre Sprache ist, und dass auch Schriftkompetenz der deutschen Sprache für sie viel leichter zu erwerben ist, wenn sie ÖGS gut beherrschen. Leider wird in der öffentlichen Wahrnehmung Gehörlosigkeit fast ausschließlich als medizinisches Problem verstanden und beinahe nur medizinisch behandelt, statt Gehörlosen eine umfassende Betreuung auch im Sinne eines sozial-pädagogischen Zuganges sowie eine Behandlung als sprachliche Minderheit, die Gehörlose auch nach ihrem Selbstverständnis sind, zu ermöglichen. Die Piratenpartei Österreichs fordert daher ebenfalls, gehörlosen und schwer hörgeschädigten Kindern Unterricht in ÖGS zu ermöglichen, wobei das Stundenausmaß gleich dem Stundenausmaß an Deutschunterricht in der jeweiligen Schulstufe sein soll.

Begründung

Ist im Antrag eigentlich schon enthalten. Angemerkt sei, dass auch Kinder, die ohnehin schon gut Deutsch beherrschen, trotzdem Unterricht in ihrer Muttersprache bekommen sollten – dies kommt ohnehin wieder der Gesellschaft zugute. Weiters ist mit diesem Antrag eigentlich auch eine Erweiterung der Minderheitenrechte der gesetzlich anerkannten Minderheiten in Österreich mit inbegriffen, da auch diese unter die Muttersprachunterrichtklausel fallen.

Ein weiterer Grund für diesen Antrag liegt darin, dass Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache diese oft rein mündlich lernen und so kaum oder keine Kenntnis der Standardsprache, der entsprechenden schriftlichen Register und entsprechender Ausdrucksweise, etc. besitzen, was die Anwendungsmöglichkeiten ihrer eigenen Muttersprache (auch im späteren Berufsleben) stark einschränkt.

Am Beispiel skandinavischer Länder sieht man weiters, dass sich die wirtschaftliche Investition in Sprachbildung auch rein ökonomisch lohnt.

Diskutiert unter https://ppoe.piratenpad.de/bildungsantraege