Initiative i5717: Aktualisierung des Parteiprogrammes im Bereich: Bildung
 Ja: 3 (18%) · Enthaltung: 2 · Nein: 14 (82%) · Nicht angenommen (Rang 1)
Letzter Entwurf vom 19.03.2015 um 13:50 Uhr · Quelltext

Beitrag zur Entscheidungsfindung eines zu einem späteren Zeitpunkt einzubringenden Antrags auf Änderung des Parteiprogramms der Piratenpartei Österreichs als auch der einzelnen Parteiprogramme der jeweiligen Landesorganisationen:

Themenfeld: BILDUNG (Parteiprogramm Punkt 9) (Primär, Sekundär- und Tertiär-Bildung (Universitäten, Hochschulen, Kollegs, u. dgl.)

1) Befürwortung einer „multiplen-/multipolaren-/heterogenen-Bildungslandschaft“: Öffentliche Schulen, Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, Kooperative Mittelschulen, Gesamtschule, Konfessionsschulen, Universitäten, Fachhochschulen, Technikum, Pflichtschule, AHS/BHS, Polytechnikum, Lehre+Matura, Österreichische Schulen im Ausland, etc..

2) Ablehnung eines Faches „Politische Bildung“ an Schule, stattdessen Befürwortung und Förderung des Fächer „Geschichte“, „Philosophie“ und „Politisches Verständnis“ (im Sinne von der Vermittlung von politischen- und demokratischen Grundsätzen und Grundlagen); Begründung: Der Begriff „Politische Bildung“ suggeriert zunehmend die Bildung von politischen Neigungen und Interessen und ist weniger „wert- und ideologiefrei“ als ein allgemeines Verständnisfach;

3) Befürwortung einer mehrsprachigen Primär- und Sekundarbildung. Anmerkung: Nach dem Vorbild der 4-Sprachigen Schweiz (Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch), als gesellschafts-integrative Maßnahmen, sowie zur allgemeinen „innergesellschaftliche-Verständnisförderung“ und als Vorbildung hinsichtlich eines Hochschul- bzw. Universitätsstudium, beispielsweise: Hauptunterrichtsprache: Deutsch (Amts- und Volkssprache) 1.te Fremdsprache: Englisch/Französisch (Wahlmöglichkeit, Welt- und Wirtschaftssprachen), 2.te Fremdsprache: Türkisch/Latein/Russisch/Italienisch/Finnisch etc. (Wahlmöglichkeit, Gemeinschaftssprachen in heterogenen, offenen interkulturellen Gesellschaften). Ergänzung: Auch bedingt dies, einen höheren Bedarf an Sprachlehrern und kann folglich ebenso als arbeitsmark-politische Maßnahme betrachtet werden.

4) Allgemeine Sprachförderung Anmerkung: Schulinterne Sprachkurse und/oder externe Sprachinstitute;

5) Befürwortung eines absoluten und umfassenden Verbotes des Verbietens von Sprachen; Anmerkung: Diesbezüglich sei nur auf die populistischen Maßnahmen in den ehemaligen Ländern der UdSSR hingewiesen, wo u.a. die Russische Sprache verboten wurde. Ergänzung: „Verbannt Nidwalden Französisch aus der Primarschule?“ Verweis: www.nzz.ch/schweiz/verbannt-nidwalden-franzoesisch-aus-der-primarschule-1.18495969 (NZZ-Beitrag)

6) Befürwortung der Auflösung, bzw. Lockerung des verpflichteten Schulplatzes im Bezirk, zugunsten einer „quasi-fairen“ Verteilung von Menschen/Schülerin mit Migrationshintergrund; Anmerkung: Gesellschafts-integrative Maßnahme, sowie arbeitsmarkt-integrative Maßnahme;

7) Befürwortung der Nutzung von sog. autonomen Sprachübersetzungsgeräten; im Rahmen von Lehrveranstaltungen als auch Veranstaltungen außerhalb der regulären Lehrveranstaltungen. Anmerkung: Gesellschafts-integrative Maßnahme, sowie arbeitsmarkt-integrative Maßnahme;

8) Sport an Schulen Anmerkung: Einbindung externer Sportklubs (Handball, Cricket, Volleyball, u. dgl..)

9) Umbennenung "Lehrplanentrümpelungen" in "Lehrplan-Aufwertung & Aktualisierung“ Anmerkung: positiver Sprachgebrauch

10) Lehrerbestellung: Anmerkung: Die Bestellung von Lehrkräften soll verstärkt durch das jeweilige Rektorat mit Einbeziehung des Kollegiums und Elternvertretungen (einschl. Schülervertretungen), im Rahmen der Vorgaben des Bundes bzw. der einzelnen Länder erfolgen. Ergänzung: Gegenwärtig nicht Teil des ausgearbeiteten Parteiprogrammes;

11) Individual-Bildung Anmerkung; Lernen in Eigenregie bzw. mit privaten-Hauslehrern und Hauslehrerinnen und sog. Externisten-Prüfungen an ausgewählten Institutionen und ggf. gegen ein Entgelt und Prüfungsgebühren; Ergänzung: Gegenwärtig nicht Teil des ausgearbeiteten Parteiprogrammes.

12) Essen & Verpflegung Anmerkung: Angepasst an die kulturellen- und religiösen Gegebenheiten; Bzw. Möglichkeiten der Selbstversorgung; Zur-Verfügung-Stellung von Räumlichkeiten (freien Küchen) Ergänzung: Gegenwärtig nicht Teil des ausgearbeiteten Parteiprogrammes.

13) Einbindung von „externen“ sozialen-Basis-Vereinen Anmerkung: insbesondere zum Abbau inner-gesellschaftlichen Spannungen, sprich zur Kultur- und Volksgruppenverständigung; Ergänzung: Beispielsweise: MJÖ-Muslime Jugend Österreich und weiterer Vereine, sofern es sich um keine Politische Organisation handelt.

14) Überforderung der Lehrkräfte Grundsatzfrage: zu welcher Zeit, in welchen Gesellschaftlichen Konstrukt, waren Lehrkräfte „nicht-überfordert“?

15) Befürwortung der Förderung und Bereitstellung von Equipment für Seh- und/oder Gehörlosen.

16) Befürwortung der Schaffung und Förderung von W-Lan-freien Zonen in Schulen, Universitäten, Fachhochschulen und dergleichen; Anmerkung: Grundsätzlich wird zur Vermittlung der Lehrinhalte, im Zuge der Wissensvermittlung ein dementsprechend ausgebautes und vielfältiges Intranet, mit Internetsteckdosen, anstelle vom sog. „W-Lan“-Zugang genügen; Begründung: Gesundheitliche Aspekte (elektromagnetische Strahlungen), sowie allg. Verhinderung der Möglichkeit der Überwachung!

17) Befürwortung der Bereitstellung von sog. „Fahrradboxen“ an Schulen, Universitäten, Fachhochschulen und dergleichen; Begründung: Allgemeine Maßnahme zur Förderung des Umstieges auf Fahrräder und Maßnahme zur Diebstahlverhinderung;

18) Befürwortung der Förderung des öffentlichen Bildungsauftrages; Anmerkung: Aufschlüsselung-öffentlicher Bildungsauftrag (persönliche und subjektive Aufteilung durch den Autor) Sach- und Fachgrundlagenkenntnisse: 51% Fach-Techniker: 25% Fach-Experten: 10% Experten: 5% (Fach-übergreifend) Fach-Genies: 4% Allgemein: TU-Wien: Ins-Zentrum-Rückung der Naturwissenschaft! (Schaffung von Wissen aus der Natur (natürlichen Umwelt/Umgebung/Gesellschaft);

19) Befürwortung der Entsendung von Personal zu öffentlichen Veranstaltungen; Anmerkung: u.a. Vorträge, Debatten, Diskussionsrunden;

20) Befürwortung der Beibehaltung des Status der Öffentlichen Universitäten, wenn auch unter periodischen Verhängung von Studiengebühren Anmerkung I: Öffentlich im Sinne von „Öffentlichen unbeschränkten Zugang“ zur Wissensvermittlung (Lehrveranstaltungen, Präsentationen, Diskussionsveranstaltungen u.dgl.); Der Wissensnachweis kann sehr wohl kostenpflichtig sein. Anmerkung II: Das Verhängen von Studiengebühren als auch deren Höhe ist vorrangig Rektoratssache, unter Einbeziehung der Studentenvertreter, innerhalb der vom Bund festzulegenden Obergrenzen; Anmerkung III: Ergänzend sind u.a. folgende Effekte ebenso zu berücksichtigen - Verdrängungseffekte infolge Numerus-Klausel-System in der Bundesrepublik Deutschland - Verdrängungseffekte infolge der Erlassung von Studiengebühren

21) Befürwortung von mehrsprachigen Lehrveranstaltungsunterlagen. Anmerkung: gesellschafts-integrative Maßnahme, sowie „innergesellschaftliche-Verständnisförderung“

22) Befürwortung der Entwicklung und Förderung bzw. Intensivierung der Zusammenarbeit von Partner-Lehr-Universitäten nach Vorbild der Wirtschafts-/Industriecluster- und Netzwerkindustrien; persönliches Länderranking: Mexiko, Neutrale Schweiz, Neutrales Malta, Neutrales Schweden, Republik Türkei, Deutschland, Russische Föderation (St. Petersburg, Moskau), Amerika (New York), U.K./England (Cambridge, London), Turkmenistan (Neutralitätserklärung: 1995);

23) Befürwortung der Förderung von UNI-TV Anmerkung: Beispielsweise nach dem Vorbild des TV-Kanals der Universität California Verweis: www.youtube.com/channel/UCh6KFtW4a4Ozr81GI1cxaBQ (Universität of California) Verweis: www.youtube.com/watch?v=OF8nuvGyngU „Daniel Ellsberg: Secrets - Vietnam and the Pentagon Papers“

24) Förderung der Anschaffung von Dokumentendruckern und Dokumentenscannern oder doch Leasing?

25) Förderung des Angebotes an "Berufsbegleitende Studiengänge" Anmerkung: Bzw. Streichung vom verpflichten LVA-Besuch, bei gleichzeitiger zur-Verfügung-Stellung von den LVA-relevanten Unterlagen (Audio-/Video-Streams von Vorlesungen, Projektarbeiten u. dgl.), Anbieten von Übungen am Abend und an Sonntagen, Einführung von Online-Prüfungen, Ausweitung des Angebotes an sog. Samstags-Vorlesungen; Allgemein: Aufwertung und Ausweitung das LVA-Angebotes;

26) Förderung von sog. "Individual-Studiengängen" Anmerkung: Beratung an und durch die einzelnen Fachschaften, ergänzend zur allgemeinen Studienberatung; Ergänzung: gegenwärtig nicht Teil des ausgearbeiteten Parteiprogrammes;

27) Förderung von . "Doppel-Studium" Beispielsweise: Verbindung eines Technischen Studiums (einschl. Informatik) mit einem Rechtswissenschaftlichen-Studium;

28) Earbeitung von Lösungsvorschlägen hinsichtlich der prekären Situation der Anstellungsverhältnisse/Arbeitsverträge an Universitäten - kurzfristige Anstellung (6 bis 12 Monate) - mittelfristige Anstellung (12 bis 36 Monate) - langfristige Anstellung (ab 4 Jahren) - unbefristete Anstellung - Pragmatisierte Anstellungsverhältnis

29) Förderung des Angebotes an Bildungskarenz

30) Förderung des Angebotes an Vor-Universitäre-Betreuung

31) Behindertenschutz/-Bevorzugung Anmerkung: insbesondere im Zuge der Anstellung im Bibliothekswesens, der Lehrunterlagenerstellung und des Vertriebes; (positive Diskriminierung)

32) Begrenzung der Zugänglichkeit des Internets auf Lehr- und Forschungsrelevante Inhalte

33) Förderung von Fachhochschulen & Kollegs

34) Befürwortung der Förderung des sog. Wissenschaftlichen Schreibens und Publizieren;

35) Befürwortung der Förderung von Lehrveranstaltungen hinsichtlich Sachverständigenrecht und Laienrechtswesen

36) Befürwortung der Förderung von Lehrveranstaltungen hinsichtlich dem „Völkerrecht“

37) Befürwortung der Förderung wissenschaftlichen Recherchieren, Schreiben und Publizieren (Journalismus)? Anmerkung: Beispielsweise im Rahmen der Ausbildung an der Technischen Universität Wien, im Zuge der Studiengänge Maschinenbau, Maschinenbau-Wirtschaftsingenieurwesen;

38) Befürwortung der Autonomie der Fachschaften, hinsichtlich der inhaltlichen Erstellung von Lehrplänen (bzw. allg. LVA-Inhalten) Anmerkung: Eine etwaige Genehmigung, samt Personalbestellung obliegt dem Rektoratsrat. Jedoch sind der ÖH, der Fachschaften, der Studentenschaft sowie der Professorenschaft und den Lehrenden Vorschlagsrechte zu bewilligen. Kritik: Zumindest bis Ende 2012, bzw. dem Beginn der Gezi/Taksim Protestbewegung (in der Türkei und in Europa), bestand kaum Interesse; Wieweit sich dies in den letzten 2 Jahren geändert hat, ist mir gegenwärtig nicht bekannt.

39) Befürwortung der Förderung und Ausweitung der bestehenden Schulen der Republik im Ausland, insbesondere in Hinblick auf ein etwaiges Studium in der Republik Österreich als Gesellschafts-Integrative Maßnahme! Anmerkung I: in Kooperation mit dem „Außenministerium“ als auch „Kultur-Ministerium“, Forschungs- und Bildungsministerium u.a. Anmerkung II: Einschließlich erweiterter Vor-Ort-Präsentation des „heimischen Bildungsangebotes“; Anmerkung III: zu den gegenwärtigen Schulen der Republik im Ausland zählen: Österreichisches St. Georg-Kolleg Istanbul Cinar Sokak 2-10, TR-34420 Karaköy-Istanbul, Türkei (mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium, http://de.wikipedia.org/wiki/St._Georgs-Kolleg , Die Österreichische St. Georgs-Gemeinde Istanbul www.sg.org.tr; www.m-media.or.at/verein/media/Dateiliste/diepresse08/DiePresse-300408.pdf; Österreichische Schule Querétaro, Libramiento Sur-Poniente 26501, 76230 Querétaro, Mexiko] (zur Erinnerung: Mexiko, war das einzige Land, welches vor dem Völkerbund, gegen den Anschluss der Republik Österreich I an das Deutsche Reich protestierte), Instituto Austriaco Guatemalteco Avendida 20-45, Zona 16, Guatemala Ciudad, Guatemala C.A, Österreichische Schule Budapest [Obránhegyi u. 39-45, H-1126 Budapest, Ungarn], Österreichisch-Ungarische Europaschule Budapest, Istenhegyi ut 32, H-1126 Budapest, Ungarn], Österreichisches Gymnasium Prag Uranie 14, Praha 7 – Holešovice, CZ-170 00, Tschechien, Österreichische Schule Shkodra, Lagja Qafhardhi, Rruga Dedë Gjon Luli, 4000 Shkodër, Albanien], formatio - Bilinguale Privatschule; Dorfstrasse 24, 9495 Triesen, Liechtenstein] Ergänzung: Gründungen neuer Schulen im Ausland, als Politische Willensbekundung zur Förderung des Verständnisses zwischen den Völkern und Republiken: Beispielsweise in der Neutralen Republik Costa-Rica, in der Russischen Föderation (St. Petersburg, philosophische-naturwissenschaftliche Schule des Völkerrechts) sowie Turkmenistan (Neutralitätserklärung 1995)

40) Dorfschulen & Dorfsterben Anmerkung: Mehrfachnutzung der Räumlichkeiten; Nutzung vernetzter Online-Portale; Reduktion von verpflichteten Schultagen bei gleichzeitigen Lernen und Arbeiten am Hofe bzw. im Betrieb. Ergänzung: Gegenwärtig nicht Teil des ausgearbeiteten Parteiprogrammes.

41) Keine Schließung sondern Fortführung der Militärakademie und des Militärgymnasiums Anmerkung: unter Vermehrter Einbindung „öffentlicher Universitäten“ in der Lehre und Wissensvermittlung; Ergänzung: gegenwärtig nicht Teil des ausgearbeiteten Parteiprogrammes

42) Bildungsmöglichkeiten im Rahmen der Verbüßung von Haftstrafen Anmerkung: Re-Integrationsmaßnahmen; Vor-Ort-Bildungsmöglichkeit, Einbindung in das öffentliche Bildungswesen mittels Fußfesseln, insbesondere für Jugendstraftäter und Kleinkriminelle;  
 

Allgemeine persönliche Anmerkung durch den Verfasser:

Vorweg, der Entschluss die angeführten Punkte als „Meinungsbild“ zu veröffentlichen beruht im Wesentlichen auf den netten Hinweis eines Mitglieds der Piratenpartei, und darauf basierte auch das Zurückziehens eines von mir vor wenigen Tagen eingebachten Antrages (Initiative i5712). Sollte mit der Antragstellung der Eindruck der Überheblichkeit entstanden sein, so war dies keinesfalls beabsichtigt, und gleiches gilt für die nun eingebrachten „Meinungsbildern“.

Auch ist es eine bewusste Entscheidung, dass die angeführten Punkte ganzheitlich betrachtet werden sollen, und weniger eine Abstimmung (Diskussion) Punkt für Punkt geführt wird.

Grundsätzlich finde ich es sehr bedenklich, wenn Anträge und anderes Schrifttum im Umfang von 4, 5, 6 Seiten bereits als umgangssprachlich „zu viel“ betrachtet werden, und hinterfrage die Ernsthaftigkeit des Interesses an politischen Engagement und verweise diesbezüglich auf die zwei Druckschriften des Bundestages der Republik Deutschland, welche im Internet frei verfügbar sind, „Drucksache 17/14600: Beschlussempfehlung und Bericht des 2.ten Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes“ (ugs: „NSU-Untersuchungsausschusses“) mit einem Umfang von über 1.300 Seiten sowie „Drucksache 16/13400: Beschlussempfehlung und Bericht des 2.ten Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes“ (hinsichtlich U.S.-Folterflügen und allgemeiner Überwachung mit einem Umfang von knapp 1.400 Seiten; Bei Interesse seitens der Partei, werde ich diese Berichte gern zur partei-intern bereitstellen.

Zu meiner Person, werde ich bis spätestens Samstag den 21.03.2015 einen „offenen Brief“ verfassen, in welchen ich auf meine Person, meine persönliche politischen Gründe hinsichtlich eines Engagement innerhalb der Partei eingehe, bitte jedoch allgemein, die vorweg angeführten Punkte ohne Ansehen meiner Person und diesbezüglicher herumschwirrender Gerüchte und Scheinwahrheiten und persönlicher Vorurteile sowie Vorbehalte, zu behandeln.