Initiative i5716: Aktualisierung des Parteiprogrammes in den Bereichen: Inneres und Justiz sowie Exekutive
 Ja: 5 (24%) · Enthaltung: 1 · Nein: 16 (76%) · Nicht angenommen (Rang 1)
Letzter Entwurf vom 19.03.2015 um 13:37 Uhr · Quelltext

Beitrag zur Entscheidungsfindung eines zu einem späteren Zeitpunkt einzubringenden Antrags auf Änderung des Parteiprogramms der Piratenpartei Österreichs als auch der einzelnen Parteiprogramme der jeweiligen Landesorganisationen:

Themenfeld: Inneres und Justiz sowie Exekutive (Parteiprogramm Punkt 15)

1) Befürwortung der Errichtung eines sog. „Asyl-Gerichtshofes“.

2) Klares Bekenntnis zur Anlassfall- und Personenbezogenen Überwachung durch Organe der Republik Österreich II., bzw. ebenso durch Organe der Europäischen Union, Europol und Interpol, unter strikten gesetzlichen Auflagen und einer parlamentarischen Kontrolle (u.a. durch einen Kontrollausschuss beim Parlament), jedoch unter Beibehaltung der absoluten Ablehnung von ugs. „Massenüberwachungen“.

3) Ablehnung der Zusammenlegung der Geheimdienste der Republik Österreich II. Begründung: Sowohl in Zuständigkeiten als auch Kompetenzen und Freiräumen sind zivile- und militärische Geheimdienste klar zu trennen!

4) Befürwortung einer allgemeinen sichtbaren Nummern-kodierten Kennzeichnungspflicht von Sicherheitsorganen der Republik. Anmerkung: Dem Bürger, dem Volk müssen Klarnamen nicht bekannt sein; jedoch den Zuständigen Einsatzleitern und Kontrollorganen bzw. Kontrollgremien!

5) Aufnahme der „Verfassungsschutzgesetznovellierung“ (Herbst 2015) ins Parteiprogramm. Anmerkung: Von einer Thematisierung im Zuge der Wien-Wahl 2015, wird abgeraten, da die Zuständigkeit/Kompetenz ganz klar im Bereich des Bundes liegt; Alternative: frühzeitige Einbindung des sog. „Menschenrechtsausschusses“ sowie des Verfassungsgerichtshofes und gegeben Falls auch des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte;
 

Allgemeine persönliche Anmerkung durch den Verfasser:

Vorweg, der Entschluss die angeführten Punkte als „Meinungsbild“ zu veröffentlichen beruht im Wesentlichen auf den netten Hinweis eines Mitglieds der Piratenpartei, und darauf basierte auch das Zurückziehens eines von mir vor wenigen Tagen eingebachten Antrages (Initiative i5712). Sollte mit der Antragstellung der Eindruck der Überheblichkeit entstanden sein, so war dies keinesfalls beabsichtigt, und gleiches gilt für die nun eingebrachten „Meinungsbildern“.

Auch ist es eine bewusste Entscheidung, dass die angeführten Punkte ganzheitlich zu betrachtet werden sollen, und weniger eine Abstimmung (Diskussion) Punkt für Punkt geführt wird.

Zu meiner Person, werde ich bis spätestens Samstag den 21.03.2015 einen „offenen Brief“ verfassen, in welchen ich auf meine Person, meine persönliche politischen Gründe hinsichtlich eines Engagement innerhalb der Partei eingehe, bitte jedoch allgemein, die vorweg angeführten Punkte ohne Ansehen meiner Person und diesbezüglicher herumschwirrender Gerüchte und Scheinwahrheiten und persönlicher Vorurteile sowie Vorbehalte, zu behandeln.