Initiative i56: Verbot von Schutzdienstausbildung für Hunde
 Ja: 13 (30%) · Enthaltung: 13 · Nein: 31 (70%) · Nicht angenommen (Rang 2)
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Korrekte Regelung der Schutzausbildung
Letzter Entwurf vom 30.07.2012 um 16:17 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (5)

Die PPÖ soll folgenden Punkt an geeigneter Stelle ins Parteiprogramm einfügen:

Verbot von Schutzdienstausbildung für Hunde

Die Schutzdienstausbildung von Hunden soll verboten werden.
Einzige Ausnahmen sollen geprüfte Hundeschulen gegen Nachweis des Dienstverhältnisses bei Exekutive und Heer. Außerdem soll eine derartige Ausbildung ggf. geprüften Sicherheitsdiensten sowie Privatpersonen, nur mit Sondererlaubnis, möglich sein.
Davon nicht betroffen sind Ausbildungen für Rettungshunde sowie Blindenhunde bei denen reines Such- und Spürverhalten trainiert wird und keinerlei Maßnahmen zur Hemmschwellenbeeinflussung des Aggressionsverhaltens stattfinden.

Begründung:

Das absichtliche Scharfmachen von Hunden durch Privatpersonen im Zuge derartiger Ausbildungen sowie Hundekämpfen führt zum schlechten Image von s.g. Kampfhunderassen, welche v.a. von Anhängern einschlägiger Gruppierungen gerne für besagte Wesensanerziehung genutzt werden. Der Bedarf eines scharfen Hundes ist für Privatpersonen im Normalfall nicht gegeben.
u.a. Erhöhung der Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren sowie Abverlangen von Leistungen, sofern damit offensichtlich Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst für das Tier verbunden sind wird im §5 (2) des Tierschutzgesetzes als Tierquälerei gesehen.
Keine Tierquälerei ist nach §5 (3) u.a.
Der Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsexekutive und des Bundesheeres, bei denen von besonders geschulten Personen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit Korallenhalsbänder angewendet werden.
Ein deutliches Verbot von Schutzdienstausbildung für Privatpersonen sowie eine forciertere Exekution hilft Vorurteile gegen Hunde aufgrund Fehlverhalten des Halters abzubauen und hat eine artgerechtere Hundehaltung zur Folge.
Ein ausführlicher Maßnahmen- und Regelkatalog soll als Vorschlag ausgearbeitet werden.
 

Quelle:
http://bmg.gv.at/cms/home/attachments/9/0/3/CH1119/CMS1097184527208/skriptum-tierschutz.pdf