Reichtum in Österreich
Das gesellschaftliche Vermögen in Österreich ist extrem ungleich verteilt: Wie von einer Studie der Linzer Johannes-Kepler-Universität im Jahr 2013 nachgewiesen, besitzt das reichste ein Prozent der ÖsterreicherInnen Vermögenswerte in der Höhe von 469 Milliarden Euro. Angeführt wird die Liste der reichsten ÖsterreicherInnen von der Familie Porsche und Piëch, deren Vermögen vom Wirtschaftsmagazin trend auf 44,8 Milliarden Euro geschätzt wird. Dieses eine Prozent bezieht ein Drittel seines jährlichen Gesamteinkommens aus Vermögenseinkommen in Form von Zinsen oder Dividenden, also weitgehend leistungslosen und gering besteuerten Einkünften.
In Summe besitzt das oberste eine Prozent in diesem Land ganze 37 Prozent des gesellschaftlichen Gesamtvermögens und damit mehr als die 90-prozentige Bevölkerungsmehrheit, die gerade einmal 32 Prozent des Gesamtvermögens besitzt.
Dabei ist das gesellschaftliche Vermögen heute so groß wie nie zuvor. Nie gab es mehr Reichtum! Das Problem ist allerdings, dass er derart ungleich verteilt ist: Eine Minderheit besitzt den Großteil des Vermögens, wodurch die Mehrheit relativ geringe Einkommen erzielt und der Staat sich verschulden muss. Würden Einkommen und Vermögen anders verteilt, könnten öffentliche wie private Schuldenprobleme deutlich reduziert werden. Es ist demnach nicht die Mehrheit der Bevölkerung, sondern die reiche Elite, die über den Verhältnissen der Gesellschaft lebt. Das wirft die Frage auf, ob wir uns eine derartige Konzentration des Reichtums noch leisten können und wollen.
Steuerliche Schieflage
Die Vermögensverteilung ist nämlich nicht die einzige Schieflage in Österreich: Während Arbeit sehr hoch besteuert ist, sind Vermögen kaum besteuert. Vermögensbezogene Steuern machten laut OECD im Jahr 2012 gerade einmal 0,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und 1,3 Prozent des gesamten Steueraufkommens aus. Damit gehört Österreich auch im internationalen Vergleich zu den Schlusslichtern. Im OECD-Durchschnitt beträgt der Anteil vermögensbezogener Steuern 5,4 Prozent des gesamten Steueraufkommens, in den USA sind es gar 12,1 Prozent. Die steuerliche Bevorzugung der Vermögenden in Österreich führt einerseits dazu, dass die Arbeitseinkommen einen immer größeren Teil der Steuerlast tragen müssen, andererseits die öffentlichen Kassen immer größere Lücken aufweisen.
Finanzieller Beitrag der Vermögenden
Die breite Mehrheit der ÖsterreicherInnen spürt die Auswirkungen dieser verfehlten Lobby-Politik Monat für Monat dadurch, dass immer mehr immer weniger zur Verfügung haben, aber auch in der Stadt Graz erleben wir, dass es nicht einfacher wird, notwendige Investitionen und Ausgaben im Interesse der Bevölkerung zu tätigen. Nur eine entsprechende finanzielle Beteiligung der Vermögenden kann zur Entlastung öffentlicher wie privater Haushalte beitragen. Einer entsprechenden Studie der Linzer Johannes-Kepler-Universität zufolge, würde eine gestaffelte Vermögenssteuer, die ab einem Besitz von einer Million Euro zu entrichten wäre, bis zu 6,9 Milliarden Euro einbringen:
(http://ooe.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/verteilungsgerechtigkeit/steuern/Vermoegenssteuer_bringt_Milliarden.html)
Fakten statt Mythen
Dem häufig genannten Argument, eine Vermögensbesteuerung würde den Mittelstand belasten, fehlt bei einem Freibetrag von einer Million Euro jegliche Grundlage. Die große Masse der österreichischen Bevölkerung wäre von einer solchen Vermögenssteuer nicht betroffen. Je nach Modell sind dabei lediglich fünf bis acht Prozent der reichsten Haushalte betroffen. Das wäre ein mehr als vertretbarer Beitrag der Reichen, der zu einer gerechteren Verteilung führen würde.
Im angeführten Modell sind auch bereits mögliche „Ausweicheffekte“ durch die Verschiebung von Vermögen berücksichtigt. Dazu gilt es gleichzeitig festzuhalten, dass ein großer Teil der Vermögen immobil sind, Grundstücke und Immobilien können gar nicht, Stiftungsvermögen nur um einen extrem hohen Preis ins Ausland übersiedelt werden. Zusätzlich lässt sich aus oben genannten Statistiken ablesen, dass es in der Mehrzahl der OECD-Staaten ohnehin eine höhere Vermögensbesteuerung gibt. Verbleibende Steuerschlupflöcher können mit entsprechendem politischen Willen in Form von Abkommen mit sogenannten „Steueroasen“ gestopft werden.
Reicher Mann und armer Mann standen da und sahn sich an. Und der Arme sagte bleich: »Wär ich nicht arm, wärst du nicht reich«. (Bertolt Brecht)
Wer über Reichtum spricht, muss daher auch über Armut sprechen. Gerade im unteren Drittel unserer Gesellschaft haben die angeführten Zahlen enorme Auswirkungen auf das Leben der Menschen: Über eine Million ÖsterreicherInnen gelten als akut arm oder armutsgefährdet, unter ihnen 130.000 Kinder und Jugendliche. Armut bedeutet in Österreich, dass im siebtreichsten Land der Erde hunderttausende Menschen finanzielle Not leiden, unerwartete Ausgaben nicht tätigen können oder kaum Möglichkeiten haben, sich neue Kleidung zu kaufen. Bereits im vergangenen Winter konnten 313.000 ÖsterreicherInnen ihre Wohnung nicht angemessen heizen, für dieses Jahr ist nicht zuletzt aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit ein weiterer Negativrekord bei der Energiearmut zu erwarten. Zusätzlich führen die mit Armut verbundenen Belastungen zur Beeinträchtigung der physischen und psychischen Gesundheit vieler Menschen sowie zu sozialer Ausgrenzung.
Umsteuern jetzt!
In den vergangenen Jahren wurden in Österreich Milliarden für die Rettung maroder Banken oder für den Ankauf untauglichen Kriegsgeräts ausgegeben, die Zeche dafür haben stets die arbeitenden Menschen, die Jugend und die armen Bevölkerungsschichten getragen. Wichtige Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Bildung, sozialem Wohnbau und Forschung oder bei der Schaffung von Arbeitsplätzen sind unterblieben, während dringend notwendige soziale Leistungen für Familien, Studierende, PensionistInnen und viele mehr gekürzt oder seit Jahren nicht der Inflation angepasst wurden. Stets wurde dabei auf leere Staatskassen verwiesen. Mit der Einführung einer Vermögenssteuer kann hier endlich gegengesteuert werden und sowohl zu einer Entlastung der öffentlichen Haushalte wie auch der Bevölkerungsmehrheit beigetragen werden.
Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden
Antrag zur dringlichen Behandlung (gem. § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)