Initiative i5385: Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz) abschaffen
Diese Initiative wurde nicht zugelassen. Sie hat das Quorum von 5% nicht erreicht.
Letzter Entwurf vom 16.09.2014 um 13:27 Uhr · Quelltext

Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

Meinungsbild

Bundesschiedsgericht abschaffen, Schiedsrichter kommen dann nur noch aus den Landesorganisationen. Es gibt somit keine Berufungsinstanz. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.

( Siehe Forum: https://forum.piratenpartei.at/thread-13194-post-127993.html#pid127993 )

Was heißt das

  • Bei der aktuellen Anzahl an Landesschiedsrichtern heißt es, dass es nur einen Schiedsrichter gibt.
  • Das SG hat eine Flexible große, je nachdem wieviele Schiedsrichter aus den Ländern kommen.
  • Es gibt dann wohl keine Möglichkeit zu berufen oder zumindest wäre es sinnlos weil die gleichen Schiedsrichter wieder entscheiden. → Unfair?
  • Die meisten(?) verfahren gehen zur Zeit in die Berufung, wenn es keine gibt wäre Verfahren schneller abgeschlossen.
  • Weniger Organträger. → Ressourcensparender?
  • Löst nicht direkt das Problem das es generell zu wenige Schiedsrichter gibt.
  • Wenn es genug Schiedsrichter gibt könnte man die Berufung machen wie in i5342.
  • ???