Initiative i5324: Aufnahme Veto - Frist verlängern
 Ja: 37 (92%) · Enthaltung: 5 · Nein: 3 (8%) · Angenommen
Diese Initiative
 
 
18(6+12)14(9+5)
 
 
Aufnahme Veto - Frist verlängern: 1 Monat
Letzter Entwurf vom 23.08.2014 um 10:05 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Die Satzung möge in § 4 wie folgt geändert werden:

Alter Text

(3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). In einer zweiwöchigen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die BGF sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen.

Neuer Text

(3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). In einer zweimonatigen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die BGF sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen. Bei einem Veto ist insbesondere zu berücksichtigen, ob Aktivitäten der aufzunehmenden Person vor dem Beitritt oder danach ein Ausschlussgrund gewesen wären

Begründung

Wir haben nicht die Ressourcen binnen. 2 Wochen zu prüfen. Warum wir uns hier selbst so sehr einschränken ist mir unklar. Außerdem soll gelten: wer als Nichtmitglied Dinge tut, die für ein Mitglied einen ausschlussgrund dargestellt hätten, soll nicht aufgenommen werden können.