Initiative i518: Streichung des Absatz (7) aus §8 der Satzung
 Ja: 39 (83%) · Enthaltung: 11 · Nein: 8 (17%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 31.08.2012 um 03:58 Uhr · Quelltext

Antrag zur BGV

Streichung des Absatz (7) von §8 der Satzung mit aktuellem Wortlaut:

(7) Bei Programmbeschlüssen sind Minderheitsmeinungen, auf welche zumindest 10 % der Stimmen entfallen, auf Verlangen in den Text aufzunehmen und als solche gesondert auszuweisen.

Begründung

Auf einer BGV reichen derzeit wahrscheinlich 10 Personen aus um eine Minderheitsmeinung durchzusetzen.

Viele Programmbeschlüsse werden gegeneinander abgestimmt. Wenn nun die Minderheit für einen Antrag stimmt und gegen einen anderen, kann die Minderheit - die fast immer mehr als 10 % der Stimmen erhält (abgesehen von absoluten Kernthemen) - verlangen den Text zusätzlich aufzunehmen.

Da hier auch keine Einschränkung vorhanden ist bzgl. Länge etc. ist es durchaus möglich dass bei längeren Texten dem Leser des Programms nicht bewusst ist dass dies eine Minderheitenmeinung ist. Bei umstrittenen Positionen könnte es sogar Leser und Parteimitglieder deutlich stören dass gewissen Positionen und Aussagen ein Forum geboten wird.