Initiative i512: Förderung der Selbstbestimmung Kulturschaffender ohne Bevormundung
 Ja: 45 (90%) · Enthaltung: 4 · Nein: 5 (10%) · Angenommen
Diese Initiative
 
 
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Befreiung der Künstler von der Verwertungsindustrie
Letzter Entwurf vom 30.08.2012 um 19:23 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:

Text

Urheberrecht

Förderung der Selbstbestimmung Kulturschaffender

Die Piratenpartei Österreichs verfolgt das Ziel, die Abhängigkeit Kulturschaffender von der Verwertungsindustrie zu mindern.
Eine neu zu schaffende Beratungsstelle soll über alternative Vertriebs- und Vermarktungsmodelle informieren, bei der Umsetzung unterstützen (wozu auch die direkte Subventionierung von Maßnahmen wie Crowdfunding, Print-on-Demand o. Ä. zählen kann), Vorlagen für Verlagsverträge entwickeln und Kulturschaffenden in Verhandlungen mit kommerziellen Rechteverwertern kostenlos zur Seite stehen.

Begründung

Oligopol?

Die in Initiative i493 geforderte gesetzliche Maßnahme ist nur dann nötig, wenn Kulturschaffende keine Alternative zur Unterzeichnung eines betreffenden Vertrags haben, dadurch erpressbar sind und eine Verwertungsindustrie, innerhalb derer keine Konkurrenzverhältnisse existieren, allein über die Vertragsklauseln entscheiden kann.

Die Initiative spricht zwar von einem Oligopol, meiner laienhaften Einschätzung nach gilt das in Österreich aber höchstens für die Spitze des Mainstream-Markts (es gibt eine Vielzahl an Independent-Verlagen, Labels, Herausgebern) und fällt durch Veränderungen in Technologie und Gesellschaft gerade von selbst, da Eigenvertrieb und Selbstvermarktung immer leichter werden.

Nachhaltigkeit

Gerade wenn ein Oligopol tatsächlich existiert, muss man es nachhaltig aufbrechen, indem man die Eigenverantwortung der Kulturschaffenden stärkt. Bloß bestimmte Vertragsklauseln illegal zu machen ist maximal ein Etappensieg.

Freiheit vs. Bevormundung

Politische Maßnahmen müssen m.E. freiheitsschaffend (mündigmachend, befähigend) sein, ohne zu bevormunden.
Nachdem bei dieser Forderung in i493 nicht mit den Interessen der Allgemeinheit argumentiert wird sondern ausschließlich mit denen der Urheber, muss nachgewiesen werden, dass Gespräche mit den davon betroffenen geführt wurden und diese mehrheitlich tatsächlich die Meinung vertreten, dass sie durch eine gesetzliche Einschränkung ihrer Vertragsfreiheit "befreit" werden müssen.
Die Initiative erbringt keinen derartigen Nachweis.