Ausgangslage: Am 16. 01. 2009 wurde im Grazer Stadtsenat, eingebracht durch die damalige Frauenstadträtin, der Grundsatzbeschluss zur Weiterführung und Neukonstruktion der Stelle der Unabhängigen Frauenbeauftragte der Stadt Graz gefällt.
... Auf Einladung von Stadträtin Elke Edlinger wurde ... eine Neukonstruktion in breiter Basis zur Diskussion gestellt. Der Einladung folgten die Frauensprecherinnen der im Gemeinderat vertretenen Parteien ebenso wie das Team der damals noch amtierenden Frauenbeauftragten wie auch der Grazer Frauenrat und der Verein Thekla (Zusammenschluss der Grazer Fraueneinrichtungen). […] Die Plattform des Frauenrates (56 verschiedene Fraueneinrichtungen und -initiativen) wurde im Rahmen dieser Neukonstruktion als Verein konstituiert und hat in dieser Rolle die Trägerinnen-schaft für die Stelle der Unabhängigen Frauenbeauftragten der Stadt Graz übernommen. Entscheidende Verbesserungen zum alten Modell versprachen vor allem der neue Fördervertrag mit der Stadt Graz, welcher eine budgetäre Aufstockung vorsah sowie die neue Anstellungsdauer von fünf Jahren. Gleichzeitig wurde bekräftigt, dass die politische Unabhängigkeit und die Weisungsfreiheit der Unabhängigen Frauenbeauftragten weiterhin aufrecht bleiben wird und die Frauenbeauftragte zur Unterstützung ein Gremium von über 50 Fraueneinrichtungen und -gruppen hinter sich hat. (vgl. http://www.graz.at/cms/beitrag/10107856/2137082/) Diese Einrichtung eines Fünf-Jahres-Modells mit der damaligen expliziten Ausweisung der entsprechenden zusätzlichen Dotierung im Frauenbudget der Stadt Graz und der Gewährleistung der Unabhängigkeit der Vertretungsbefugnisse wurden zu Recht als Meilenstein im Bereich Frauen-Partizipation gesehen.
Mit Ende Februar 2014 ist nun der bisherige Vertrag der Unabhängigen Frauenbeauftragten ausgelaufen. Die Neuausschreibung dieser von politischer Seite in Budgetreden und Abklärungsgesprächen breit zugesicherten 5-Jahres-Stelle hat – wohl nicht zuletzt aufgrund kurzer Ausschreibungsfrist und verbesserungswürdiger Bekanntmachung – zu wenige geeignete Bewerberinnen gebracht, sodass die Stelle noch einmal ausgeschrieben werden sollte. Nun kündigte die ressortzuständige Stadträtin erneut – entgegen ihrer Zusage vom November 2013 – an, die Neuausschreibung erst nach einer Evaluierung durch ein Evaluierungsgremium des Landes Steiermark frühestens im Herbst 2014 durchführen zu wollen. Zieht man die zu erwartenden Verzögerungen aufgrund einzuhaltender Fristen in Betracht, so ist bei dieser Vorgangsweise mit einer Vakanz der Stelle der Unabhängigen Frauenbeauftragten von einem Dreiviertel Jahr bis zu einem ganzen Jahr auszugehen, wenn nicht sogar die Gefahr besteht, dass die Stelle dann zur Gänze eingespart wird. Der Grazer Frauenrat (in seiner Sitzung vom 13.11.2013) und die unterzeichnenden Gemeinderatsfraktionen äußern daher den dringenden Wunsch, die bewährte und erst vor fünf Jahren evaluierte und neu aufgestellte Funktion der Unabhängigen Frauenbeauftragten der Stadt Graz durch rasche Neuausschreibung auch für weitere fünf Jahre fortzusetzen.
Durch den Frauenrat überprüftes und bewährtes Modell: In den letzten fast fünf Jahren haben sich die – damals nach Evaluierung des früheren Modells durch die Mitglieder des Grazer Frauenrates und in guter Kooperation mit der damaligen Frauenstadträtin –neu aufgesetzte Konstruktion, die inhaltliche Ausrichtung und die neue Zielebestimmung für die Unabhängige Frauenbeauftragte bestens bewährt. Die Zufriedenheit der Grazer Frauenberatungseinrichtungen könnte nicht höher sein (mit Ausnahme der finanziellen Dotierung des Bereichs insgesamt), die Medienpräsenz und damit auch frauenpolitische Bewusstseinsbildung sind so hoch wie lange nicht, die Zusammenarbeit mit Gremien der Stadt Graz und anderen Beiräten bzw. Einrichtungenist hervorragend.
So sind der Frauenrat bzw. die Unabhängige Frauenbeauftragte u.a. tätig geworden 1.)als Mitglied des Menschenrechtsbeirats und der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des jährlichen Grazer Menschenrechtsberichts 2.)als Beratungsgremium für Stadtrat Rüsch und der Haus Graz-Reform-Steuerungsgruppe zur Berücksichtigung von Frauenförderungsangelegenheiten und gleichstellungspolitischen Auswirkungen 3.) in der wichtigen Funktion im Rahmen der Watchgroup gegen Sexismus, 4.) mit Beratungstätigkeit für Medien und Werberat in Fragen der Sexismus-Bekämpfung, 5.)als zentrale Vertretung und Vernetzungsverantwortliche der Grazer Frauenberatungseinrichtungen, der Frauen-“Ressorts“ anderer Nichtregierungsorganisationen (Caritas, ISOP, ÖGB und Einzelgewerkschaften, ÖH, …), 6.)als Beratungsgremium innerhalb von Fachausschüssen und Projekten im Haus Graz (etwa beim GBG-Pilotprojekt zur Frauenförderung bei der Ausschreibung von Dienstleistungen), 7.)als enge Kooperationspartnerin der Gleichbehandlungsanwaltschaft Regionalbüro Steiermark, der Antidiskriminierungsstelle u.a. und natürlich 8.)in der intensiven Vernetzung mit Frauenbeauftragten anderer Gebietskörperschaften, z.B. bislang auch über die frauenrelevanten Gremien des Österreichischen Städtebundes (zu dem die Grazer Unabhängige Frauenbeauftragte aber in den letzten Wochen ihrer Funktionsperiode „aus formalen Gründen“ (?) nicht mehr zugelassen wurde) 9.) als Ombudsstelle zur Information und Unterstützung von Grazer Frauen und Mädchen und 10.) als parteipolitisch unabhängige Schnittstelle zwischen Bürgerinnen, Beratungseinrichtungen, Verwaltung und Politik, also eine Funktion, die eine Stadt als Ergänzung zu ihren eigenen Aktivitäten im Sinne von Partizipation und Einbindung der Außensicht selbstverständlich benötigt. 11.) Kooperationen bei Projekten und Veranstaltungen etwa mit dem GrazMuseum, Frauennetzwerk Thekla, der Steirischen Integrationsplattform u.v.m. seien der Vollständigkeit halber auch noch erwähnt.
Mit diesen Tätigkeitsbereichen sind der Grazer Frauenrat und die Unabhängige Frauenbeauftragte eine wichtige Ergänzung zu anderen im Bereich Frauenförderung und Antidiskriminierung tätigen städtischen und Landes-Einrichtungen und -Abteilungen sowie eine wichtige Ergänzung zu der Funktion der Gender Mainstreaming-Beauftragten, deren Wirkungsbereich ja auf den magistratsinternen Bereich beschränkt ist und durch Frauenrat und Unabhängige Frauenbeauftragte sinnvollerweise ergänzt wird.
Daher stelle ich namens der Gemeinderatsklubs der GRÜNEN–ALG mit Unterstützung der KPÖ und mit voller inhaltlicher Unterstützung durch die Gleichbehandlungsbeauftragte der Stadt Graz Silvana Rabitsch den folgenden