Initiative i4960: dringlicher Antrag - KPÖ - Qualitätsvolles Bauen in Graz
 Ja: 12 (100%) · Enthaltung: 0 · Nein: 0 · Angenommen
Letzter Entwurf vom 09.04.2014 um 16:52 Uhr · Quelltext

Graz wächst. Dieser erfreuliche Umstand führt auch zu einer regen Bautätigkeit in unserer Stadt. Aber dieser – ebenso erfreuliche – Aspekt führt sehr häufig zu Konflikten und Unmut in der jeweils anwohnenden Bevölkerung. Dabei geht es den Menschen in unserer Stadt nicht darum, die Bautätigkeit zu verhindern oder massiv einzuschränken. Was die Menschen bewegt, sind unsensible Bauten in historischen Vierteln, „Nachverdichtungen“, die zu massiven Dichteerhöhungen und zur Einschränkung von Grünraum führen, Neubauten, die den bisherigen Charakter des Ortsbildes (zer)stören. Häufig geht es auch um die Gestaltung neuer Wohn- und Bürokomplexe. Auch wenn Fragen der Architektur häufig zu Fragen des Geschmacks werden, so gilt auch, dass Nutzungskonflikte, zu hohe Baudichten, unverhältnismäßige Eingriffe in gewachsene Strukturen zu Unmut führen.

Ich stelle daher namens des Gemeinderatsklubs der KPÖ folgenden

Antrag zur dringlichen Behandlung

Der Gemeinderat der Stadt Graz möge beschließen:

Die Gemeinderatsparteien übermitteln dem zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung) ihre Ideen und Vorschläge für qualitätsvolles Bauen.

Dabei geht es beispielsweise um folgende Fragen:

  • Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit der Festlegung von Bebauungsdichten im Flächenwidmungsplan (lt. § 30 (4) StROG)
  • Ausweitung der Möglichkeiten einer flächendeckenden, das gesamte Grazer Stadtgebiet umfassenden Bebauungsplanpflicht
  • Ausgestaltung von Bebauungsplänen
  • Möglichkeiten, Bebauungspläne „von Amts wegen“, also noch ehe ein Investor konkrete Planungsinteressen anmeldet, zu erstellen
  • Möglichkeiten der Stärkung der Anrainerrechte

Der genannte Ausschuss sammelt diese Ideen und Vorschläge und diskutiert sie gemeinsam mit VertreterInnen der Stadtbaudirektion, dem Stadtplanungsamt und der Bau- und Anlagenbehörde und erarbeitet ein entsprechendes Beschlussstück für den Gemeinderat.