Initiative i4907: dringlicher Antrag - Grüne - Mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung dringend notwendig
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Letzter Entwurf vom 19.03.2014 um 17:51 Uhr · Quelltext

Die Ereignisse der letzten Tage zeigen, wie dringend notwendig transparente Regelungen für die Parteienfinanzierung schon in der Vergangenheit gewesen wären und natürlich auch zukünftig sind. Nicht nur die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, sicher gehen zu können, dass die Parteiförderung, die ja über Steuermittel finanziert wird, ordnungsgemäß eingesetzt wird und keine unrechtmäßigen Zahlungen an die Parteien fließen. Auch im Sinne des Schutzes vor Verdächtigungen und Anschuldigungen sind politische Parteien gut beraten, vollkommen transparent mit ihren Parteikassen umzugehen.

In diesem Sinne muss man es als schweren politischen Fehler sehen, dass sich die Grazer Stabilitätspartner ÖVP, SPÖ und FPÖ mehrmals gegen unsere Initiativen für mehr Transparenz in Sachen Parteienförderung gewandt und unseren diesbezüglichen Anträge die Zustimmung verweigert haben. Ich erinnere hier an unsere Dringlichen Anträge zu transparenteren Regelungen der Parteienfinanzierung, zur Anwendung der städtischen Subventionsordnung auch auf die Parteisubventionen, zur Kontrolle der Parteienfinanzierung durch den Stadtrechnungshof und zur Wahlkampfkostenbeschränkung (u.a. Dringliche Anträge vom 20.10.2011, 15.3.2012, 5.7.2012 und 19.9.2013).

Die Forderung nach mehr Transparenz erhält aber nicht nur durch den aktuellen Fall Nachdruck sondern auch durch die deutliche Erhöhung der Parteien- und Klubförderung in Graz im vergangenen Mai. Gerade um nicht die Vermutung zu nähren, dass die erstmalig eingeführten Transparenzbestimmungen durch den Bund (Parteiengesetz 2012) Anlass dafür waren, die Subventionierung durch die öffentliche Hand in diesem Maße anzuheben (inzwischen ist ja gesetzlich geregelt, dass Parteien keine Spenden von Unternehmungen wie der Telekom, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 % beteiligt ist, annehmen dürfen), sollte alles unternommen werden, um für mehr Transparenz zu sorgen.

Die Grazerinnen und Grazer haben ein Recht darauf, informiert zu werden, was mit ihren Steuermitteln passierte und passiert. Immerhin werden seit 2013 jährlich 2.308.300 € von der Stadt an die Parteien und Gemeinderatsklubs ausgeschüttet. In diesem Sinne sind wir Grüne der Ansicht, dass dem Grazer Stadtrechnungshof Einsicht in die Parteienkassen zu geben ist und zwar auch für vergangene Jahre, denn wer nichts zu verbergen hat, der kann sich auch nicht gegen Transparenz aussprechen.

Natürlich kann der Gemeinderat keine Verpflichtung der Parteien zur Kontenöffnung erlassen. Aber wir können unserem städtischen Kontrollorgan, dem Stadtrechnungshof, die Möglichkeit einräumen, in dieser für die politische Kultur einer Stadt so wichtigen Angelegenheit, nämlich der Parteienförderung, tätig zu werden. Und wir können die Verwehrung der Kontrolle durch den Stadtrechnungshof auch sanktionieren, nämlich mit einer empfindlichen Kürzung der zukünftigen Parteienförderung.

Konkret schlagen wir vor, dass der Stadtrechnungshof die Finanzen der Parteien die letzten 7 Jahre prüfen soll, solange müssen nämlich Belege aufbewahrt werden. Im Sinne des politischen Anspruchs, dass die Grazer Bevölkerung ein Recht hat zu erfahren, wie die Parteien finanziert wurden und werden, ob Parteispenden von halböffentlichen oder privaten Firmen an Parteien geflossen sind oder ob es Hinweise auf etwaige indirekte Gegengeschäfte gab, sollte ein solches Prüfverfahren des Stadtrechnungshofs zumindest folgende Punkte umfassen:

· Überprüfung auf den Verdacht strafrechtlicher Vergehen, illegaler Parteienfinanzierung und Untreue. Bei Verdachtsfällen ist eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft zu machen. · Überprüfung auf steuerrechtliche Vergehen, insbesondere auch der Auszahlung von Geldern an Personen ohne ordnungsgemäßes Arbeits- bzw. Vertragsverhältnis. Bei nicht aufklärbaren Verdachtsfällen ist eine Mitteilung an die zuständigen Behörden (z.B. Finanzamt, Sozialversicherung) zu machen. · Überprüfung der Verwendung der Mitteln aus den sogenannten Töpfen 3 und 4 der Parteienförderung: Diese Mittel wurden nur jenen Parteien gewährt, die Heime für Studierende und Jugendliche (insbesondere SchülerInnen und Lehrlinge) betreiben. Der Rechnungshof möge dem Gemeinderat berichten, ob diese Mittel auch den Heimen zugute gekommen sind.

In diesem Sinne stelle ich namens des Grünen Gemeinderatsklubs - ALG folgenden

Dringlichen Antrag

Die Magistratsdirektion wird ersucht, bis zur Gemeinderatssitzung am 15. 05. 2014 ein Gemeinderatsstück über die notwendigen Änderungen in den Richtlinien über die Parteien- und Klubförderung und in den Subventionsrichtlinien im Sinne des Motivenberichts vorzubereiten. Zu überprüfen ist weiters, ob diesbezüglich auch eine Anpassung des Statuts des Stadtrechungshofes erforderlich wäre. Insbesondere ist eine Halbierung der Subventionen für alle jene politischen Parteien und Gemeinderatsklubs vorzusehen, die dem Grazer Stadtrechnungshof keine unbeschränkte Einschau in ihre Finanzen ermöglichen. Des Weiteren ist ein Prüfauftrag an den Stadtrechnungshof im Sinne des Motivenberichtes zu konkretisieren. Jedenfalls sind die 3 bereits erwähnten Punkte (Verdacht auf strafrechtliche und steuerrechtliche Vergehen, Verwendung der Mittel aus den Töpfen 3 und 4) in den Prüfauftrag an den Stadtrechnungshof für die vergangenen 7 Jahre aufzunehmen.