Initiative i4841: dringlicher Antrag - FPÖ - Jugend-WGs – lückenlose Aufklärung durch Expertenkommission
 Ja: 5 (56%) · Enthaltung: 0 · Nein: 4 (44%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 26.02.2014 um 16:26 Uhr · Quelltext

Die Vorfälle in den Grazer Jugend-WGs sind hinlänglich bekannt und wurden in den Grazer Medien aber auch auf politischer Ebene bereits einer breiten Diskussion unterzogen. Allerdings fehlten bei diesen politischen Beratungen auf gemeinderätlicher Ausschussebene aber auch im Lichte der Öffentlichkeit der Wille zur Einsicht sowie die Bereitschaft zur lückenlosen Aufklärung. Exemplarisch darf hierbei angeführt werden, dass im Informationsausschuss des Jugendausschusses zu diesem Thema seitens der Abteilungsleitung auf Anfrage politischer Vertreter des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs geäußert wurde, das gegenwärtige Konzept in den Grazer Jugend-WGs sei unumstritten, basiere auf neuesten Erkenntnissen und würde auch in anderen Städten praktiziert werden. Sexuelle Übergriffe – wie in Graz leider wiederholt geschehen – ließen sich in Einrichtungen dieser Art leider nicht verhindern, so die abschließende Auskunft der zuständigen Abteilungsvorständin.

Dem ist nun aus Freiheitlicher Sicht entgegenzuhalten, dass eine derartige Rechtfertigung keineswegs zu akzeptieren ist, und dass ein Konzept, welches die Sicherheit der in solchen Einrichtungen untergebrachten Jugendlichen nicht im höchstmöglichen Ausmaß gewährleistet, a priori zumindest als fehlerhaft ganz gewiss aber als nicht zufriedenstellend im Sinne der Aufgabenstellung betrachtet werden kann. Ohne nun den verantwortlichen Personen schuldhaftes Handeln oder Versäumnisse vorwerfen zu wollen, bleibt die Frage nach lückenloser Aufklärung und konsequenter Fehleranalyse unbeantwortet im Raum stehen. Nur auf Basis einer konsequenten Nachbetrachtung können neue Erkenntnisse gewonnen werden, die sodann in ein neues Konzept einfließen müssen. Zeitungsberichten zufolge haben Vorgesetzte dieser Einrichtungen bereits von Missbrauchsfällen gewusst, entsprechende Reaktionen aber unterlassen. Ferner gab es Kritik von Sozialpädagogen, die die Umstellung des Betreuungssystems scharf kritisierten und einheitliche Gruppen forderten. Jedoch wurden entgegen dieser Kritik Jugendliche unterschiedlicher Altersbereiche zusammen untergebracht, was zusätzlich für entsprechende Spannungsfelder sorgte. Ein weiterer Kritikpunkt war der zu gering angesetzte Personalschlüssel, der trotz aufrichtigen Bemühens der betreuenden Mitarbeiter eine ausreichende Begleitung der Jugendlichen nicht gewährleisten konnte. Der Ordnung halber sei angeführt, dass diese Vorwürfe seitens des Jugendamtes entschieden zurückgewiesen wurden, begleitet von einem entsprechenden Dementi, von den aktuellen Missbrauchsfällen gewusst zu haben. Allein dieser Umstand zeigt, dass eine lückenlose Aufklärung durch nicht involvierte Experten mehr als geboten scheint. Der FPÖ geht es hierbei vor allem um das Wohl der Jugendlichen sowie um eine lückenlose Aufklärung der Vorfälle. Die Lösung kann nicht in einem überhasteten Rückzug der Stadt aus diesem Aufgabenfeld liegen, sie wird eher in einer ehrlichen wenn auch unbequemen R eform des Systems zu finden sein. Eine Ausgliederung an private Träger kann nur den letzten Schritt einer seriösen Aufarbeitung dieses Themas darstellen.

Daher stelle ich daher namens des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden
 

Dringlichen Antrag gem. § 18 der GO f. d. Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz
 

Der Gemeinderat wolle beschließen:

1. Die zuständigen Stellen des Magistrates Graz werden ersucht, den rechtlichen Rahmen für die Zusammenstellung einer externen Expertenkommission, die sich mit den Vorfällen in den Grazer Jugend-WGs befassen soll, abzustecken. Hierbei ist insbesondere auf die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Wert zu legen bzw. sind die Befugnisse zur Einsichtnahme dieser Kommission in die relevanten Unterlagen und Akten des Jugendamtes zu definieren. Allfällige im Zuge ihrer Tätigkeit gewonnene strafrechtliche Erkenntnisse sind durch die Kommission unmittelbar an die zuständigen Strafbehörden weiterzuleiten. Die diesbezüglichen Ausarbeitungen sind dem Gemeinderat bis spätestens zur übernächsten Sitzung vorzulegen.

 

2. Die Kommission soll sich aus anerkannten, wissenschaftlich gebildeten Experten des Feldes der Jugendbetreuung und Kinder- und Jugendpsychologie zusammensetzen. Vorzugsweise sind hierbei Personen der Landesklinik Sigmund Freud bzw. anderer ähnlich gelagerter Einrichtungen zu berücksichtigen. Politische Vertreter haben dieser Kommission nicht anzugehören, wohl aber hat diese Kommission den zuständigen gemeinderätlichen Ausschuss regelmäßig über den Stand ihrer Erkenntnisse zu informieren. Am Ende soll ein abschließender Bericht vorgelegt werden, der entsprechende Verbesserungen, Anregungen und konzeptive Maßnahmen beinhaltet, welcher vom Gemeinderat sodann weiteren Verhandlungen zuzuführen ist. Im Falle einer Ausgliederung werden die gewonnenen Erkenntnisse und Konzepte den privaten Trägern überbunden.