Initiative i4716: Unter- Regionalorganisation mit eigener Rechtspersönlichkeit
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Letzter Entwurf vom 17.02.2014 um 16:09 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Begründung

Um regionalen Gruppen, die z.B. bereits min einen Abgeordneten in einen Gemeinderat haben auf die neuen zusätzlichen Anforderungen (z.B. jährlich doppelte Wirtschaftsprüfung, Regionale Parteienförderung und dgl.) angepasste organisatorische Strukuren und kurze Wege bieten zu können. Daher beantragen wir die Satzung wie folgt zu ändern:
 

Antrag

§ 13. Landesorganisationen (LOs) möge der folgende Text hinzugefügt werden:

Text

Innerhalb einer Landesorganisation kann sich eine Regionalorganisation gründen welche auch durch einen Verein eigene Rechtspersönlickeit erlangen kann. Die Gründung einer Regionalorganisation sowie die Gründung eines Vereins muss bei einer LGV bestätigt werden.
 

Erklärung

Diese Variante soll eine Unterorganisation innerhalb einer Landesorganisation ermöglichen - also so etwas wie eine Regionalgruppe (z.B. Graz - Graz Umgebung oder Murau) Sinnvoll natürlich erst dann wenn eine gewisse Größe der regionalen Einheit vorhanden ist. Der Verein deshalb, damit die Gruppe auch eine eigene Rechtspersönlichkeit haben kann - natürlich auch nur sinnvoll wenn sie über Mittel verfügt. Deshalb auch der Passus "muss bei einer LGV bestätigt" somit muss die Landesorganisation darüber entscheiden ob sinnvoll oder nicht.

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