Initiative i4716: Unter- Regionalorganisation mit eigener Rechtspersönlichkeit
Diese Initiative wurde nicht zugelassen. Sie hat das Quorum von 5% nicht erreicht.
Letzter Entwurf vom 17.02.2014 um 16:09 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Begründung

Um regionalen Gruppen, die z.B. bereits min einen Abgeordneten in einen Gemeinderat haben auf die neuen zusätzlichen Anforderungen (z.B. jährlich doppelte Wirtschaftsprüfung, Regionale Parteienförderung und dgl.) angepasste organisatorische Strukuren und kurze Wege bieten zu können. Daher beantragen wir die Satzung wie folgt zu ändern:
 

Antrag

§ 13. Landesorganisationen (LOs) möge der folgende Text hinzugefügt werden:

Text

Innerhalb einer Landesorganisation kann sich eine Regionalorganisation gründen welche auch durch einen Verein eigene Rechtspersönlickeit erlangen kann. Die Gründung einer Regionalorganisation sowie die Gründung eines Vereins muss bei einer LGV bestätigt werden.
 

Erklärung

Diese Variante soll eine Unterorganisation innerhalb einer Landesorganisation ermöglichen - also so etwas wie eine Regionalgruppe (z.B. Graz - Graz Umgebung oder Murau) Sinnvoll natürlich erst dann wenn eine gewisse Größe der regionalen Einheit vorhanden ist. Der Verein deshalb, damit die Gruppe auch eine eigene Rechtspersönlichkeit haben kann - natürlich auch nur sinnvoll wenn sie über Mittel verfügt. Deshalb auch der Passus "muss bei einer LGV bestätigt" somit muss die Landesorganisation darüber entscheiden ob sinnvoll oder nicht.

5 Diskussionsbeiträge
  • medienpirat: Wie sieht es mit Krediten aus? Wie hoch vom Jahresbudget, darf sich diese kleine Einheit dann verschulden?
    • Pacanda.Philip:

      gibt es dazu überhaupt Regeln? Also wie würde das bei einer Landespartei aussehen - oder auf Bundesebene?

      aus meiner Sicht: für den Anlassfall Graz ist es nicht vorgesehen sich zu verschulden - ganz im Gegenteil

    • Pacanda.Philip:

      nein ist nicht existierend weil:

      Eine Regionalpartei nicht zwingend eine Landespartei erfordert - am Beispiel Steiermark: Es müsste sich keine eigenständige Landespartei gründen sondern innerhalb der Landesorganisation gibt es halt eine Unterorganisation "GRAZ/GU" die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt - ist dann aber "Teil" der LO-Stmk. Und diese dann entweder als eigene Partei oder als Verein - aber schnell Handlungs und Entscheidungsfähig durch kurze Wege

      • lava:

        ja mein fehler - sorry - war komplett durcheinander :D

        hab den änderungswunsch wieder gelöscht...

    • Pacanda.Philip:

      Es gibt ja eine Version mit "Partei" https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/4715.html Sinn dieses Antrags ist es auch die Rechtspersönlichkeit eines Vereins wählen zu können. So wird das in vielen Orten und Städten gelöst.

      Man muss also noch zwingend eine Partei gründen um Rechtspersönlickeit zu erlangen - da würde ein Verein mit identen Organen reichen ;-)