Diese Initiative | 22 | (15+7) | 32 | (19+13) | Kein Programmpunkt (neutral) | |||
Diese Initiative | 28 | (18+10) | 25 | (13+12) | Bekenntnis zu wichtigeren Dingen |
Antragstext
Die Piratenpartei bekennt sich zum Verbotsgesetz von 1947 und teilt die Meinung des Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte, dass es sich hierbei nicht um eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit handelt.
Begründung
Da gelegentlich das Thema Verbotsgesetz intern aufkommt sollte die Piratenpartei ihre Position dazu klar festlegen.
Die Kritiker an dem Gesetz sehen es im Widerspruch zur Meinungsfreiheit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hingegen hat hier keinen Widerspruch gesehen, und beruft sich auf Artikel 17 der Europäischen Menschenrechtskonvention:
Keine Bestimmung dieser Konvention darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten oder auf weitergehende Beschränkungen dieser Rechte und Freiheiten, als in der Konvention vorgesehen, hinzielt.
Info über das Gesetz:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000207
https://de.wikipedia.org/wiki/Verbotsgesetz_1947