

Ich beantrage die Satzung in §5 um den folgenden Absatz zu erweitern:
Eine Unvereinbarkeitsbestimmung wie wir sie auch zwischen einzelnen eigenen Organen (RP,SG) haben.
schließt diese Änderung dann auch Organfunktionen in zukünftigen bzw. bereits existierenden Landesparteien und eine Organfunktion in der Bundespartei aus? mal davon abgesehen das ich z.B. LV & gleichzeitig BV ohnehin für bedenklich halte (ja ich weiß ich hatte da mal eine Idee aus einem vom LV bestückten BV, man kann seine Meinung ja ändern)