Initiative i4447: Präzisierung/Ausweitung der Unvereinbarkeitsbestimmungen
 Ja: 51 (100%) · Enthaltung: 1 · Nein: 0 · Angenommen
Letzter Entwurf vom 08.01.2014 um 21:49 Uhr · Quelltext

Das Parteiprogramm möge unter der Überschrift „Unvereinbarkeitsbestimmungen“ wie folgt ergänzt werden:

Alter Text

Die Piratenpartei Österreichs setzt sich für eine Stärkung der Gewaltenteilung durch neue Unvereinbarkeitsbestimmungen ein. Die Trennung von Exekutive und Legislative bedeutet konsequenterweise auch eine Unvereinbarkeit von Bürgermeisteramt und Legislativmandat (Nationalratsmandat, Landtagsmandat, Mandat zum Europäischen Parlament). Weiters sollen Abgeordnete höchstens ein Legislativmandat gleichzeitig ausüben können – derzeit ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, ob Landtags- und Nationalratsmandate unvereinbar sind oder nicht.

Neuer Text

Die Piratenpartei Österreichs setzt sich für eine Stärkung der Gewaltenteilung durch neue Unvereinbarkeitsbestimmungen ein. Die Trennung von Exekutive und Legislative bedeutet konsequenterweise auch eine strikte Unvereinbarkeit von Exekutivmandat (Bürgermeisteramt, Mitgliedschaft in Landes- oder Bundesregierung) und Legislativmandat (Nationalratsmandat, Landtagsmandat, Mandat zum Europäischen Parlament). Weiters sollen Abgeordnete höchstens ein Legislativmandat gleichzeitig ausüben können – derzeit ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, ob Landtags- und Nationalratsmandate unvereinbar sind oder nicht.

Begründung

Erst im Zuge der Regierungsbildung Ende letzten Jahres ist mir aufgefallen, dass derzeit gar keine strikte Unvereinbarkeit von Regierungsmitgliedschaft und Nationalratsmandat gilt – die „alten“ Regierungsmitglieder waren bis zur Angelobung der neuen Regierung gleichzeitig Nationalratsabgeordnete. Das darf im Sinne der strikten Gewaltenteilung nicht der Fall sein, deshalb diese Nachbesserung des Programmtextes.