Initiative i4433: Ergänzung §7 Abschnitt 2 Geschäftsordnungen (Änderung LDO nur BGV, BGV nur BGV und LDO)
 Ja: 4 (11%) · Enthaltung: 8 · Nein: 33 (89%) · Nicht angenommen (Rang 1)
Diese Initiative
 
 
27(7+20)14(3+11)
 
 
Positionspapiere
Letzter Entwurf vom 03.01.2014 um 22:13 Uhr · Quelltext

Die Mitgliederversammlung möge die im Text beschriebene Änderung der Satzung beschließen. Diese Änderung soll nur auf einer folgenden BGV wieder verändert werden können. Eine Änderung gemäß der LDO wird ausdrücklich ausgeschlossen. (Begründung liefert der Antragstext selbst)

Alter Text

(2) Die Bundesgeschäftsordnung (BGO) regelt die verwaltungstechnischen und organisatorischen Aspekte der Partei. Sie und andere Bundesgeschäftsordnungen werden von der BGV oder gemäß der LDO mit einer Mehrheit von zumindest 60% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert.

Neuer Text

(2) Die Bundesgeschäftsordnung (BGO) regelt die verwaltungstechnischen und organisatorischen Aspekte der Partei. Sie und andere Bundesgeschäftsordnungen werden von der BGV oder gemäß der LDO mit einer Mehrheit von zumindest 60% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert. Regelungen in der Liquid Democracy Ordnung (LDO) und die LDO selbst betreffende Bestimmungen dürfen nur auf einer BGV mit einer Mehrheit von zumindest 60% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert werden. Die BGV betreffende Bestimmungen (bspw. §3 und §4) in der Bundesgeschäftsordnung (BGO) dürfen nur durch einen Doppelbeschluss auf einer BGV und gemäß der LDO mit einer Mehrheit von zumindest 60% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert werden. Hierfür muss zuerst der Beschluss auf einer BGV angenommen werden, bevor dieser gemäß der LDO abgestimmt wird.

Begründung

Dies stellt die konkrete Umsetzung der Aussage "Die Ziele, die Definition der Ergebnisse für das Werkzeug dürfen nicht mit dem Werkzeug selbst festgelegt werden " dar. (Antrag i4316) Änderungen an der LDO und Bestimmjngen zur LDO verändern die Abläufe unseres Vorgangs zur Beschlussfindung während der Zeiten zwischen den BGVs, Da damit ausnahmslos alle Bestimmungen unserer Partei (Satzung- , GO- und Programm) geändert werden können, sogar die Tages- und Versammlungsordnung einer BGV, oder sogar die Auserkraftsetzung des obersten willensbildenden Elementes selbst, ist dies eine Analogie zu Baugesetzen der Verfassung in unserem Staat

Da die LDO ermöglicht die Satzung und die GO komplett zu ändern, steht sie somit über allen anderen Ordnungen und darf auch nur von unserem obersten willensbildenden Organ der BGV geändert und beschlossen werden.