Diese Initiative | 11 | (3+8) | 28 | (8+20) | Fixer Abstimmungszyklus für direkte Anträge im Liquid - Schritt Richtung dezentrale MV | |||
Diese Initiative | 8 | (4+4) | 12 | (2+10) | Antrag: Dezentrale BGV | |||
Diese Initiative | 23 | (5+18) | 9 | (2+7) | Erweiterung zu i4369: Antrag: Dezentrale BGV - Crews und LO gleichberechtigt |
Antragstext:
Bundesgeschäftsordnung
§ 3. Einberufung der Bundesgeneralversammlung
Änderung Absatz 2 und neue Absätze 3 + 4 (nachfolgende Absätze werden neu nummeriert):
alt:
(2) Landesorganisationen und Crews können binnen 10 Tagen ihre Bewerbung für die Ausrichtung einreichen. Die Entscheidung über den Austragungsort erfolgt durch das einberufende Organ nach Einlangen der Bewerbungen und unter Berücksichtigung der Basismeinung (etwa via Meinungsbildern gemäß der LDO), spätestens jedoch sechs Wochen vor dem Termin der Bundesgeneralversammlung. Wenn keine Bewerbung eingereicht wurde, hat das einberufende Organ eine Landesorganisation auszuwählen. Bei der Entscheidung sollen speziell vorangegangene Bundesgeneralversammlungen berücksichtigt werden, um die Anreisewege der Mitglieder insgesamt möglichst ausgeglichen zu gestalten.
neu:
(2) Landesorganisationen und Crews können binnen 10 Tagen ihre Bewerbung für die Abhaltung einer BGV als Haupt- oder Nebenaustragungsort einreichen. Die Entscheidung über den Hauptaustragungsort und die Nebenaustragungsorte erfolgt durch das einberufende Organ nach Einlangen der Bewerbungen, spätestens jedoch 6 Wochen vor dem Termin der BGV. Wenn keine Bewerbungen eingereicht wurden hat das einberufende Organ eine Landesorganisation auszuwählen.
(3) Bei verteilten BGVs werden am Ort der Hauptaustragung alle Wahlergebnisse zentral gesammelt und ausgewertet. Für die sichere Übermittlung der Daten ist auf fortschrittliche Verschlüsselungs-Technologien zurückzugreifen. Die Hauptveranstaltung ist auf allen weiteren Veranstaltungsorten per Livestream zu übertragen. Die Mitglieder müssen die Möglichkeit haben, per Liveschaltung Redebeiträge zur Hauptveranstaltung zu übertragen. Als Voraussetzung zur Auszählung von Wahlen oder geheimen Abstimmungen an einem Austragungsort sind mindestens 3 Stimmabgaben erforderlich.
(4) Ab der offiziellen Mitteilung der Tagungsorte können alle stimmberechtigten Vollmitglieder Anträge sowie Kandidaturen für zu wählende Parteiämter stellen, die an die TF: BGV zu richten sind.
Zusatz zum bisherigen Absatz (6)
Alt:
(6) Das Protokoll muss zum Ende der BGV in gedruckter Form von den Protokollanten, Moderatoren, den Mitgliedern von BV und BGF sowie mindestens 3 LV-Mitgliedern unterschiedlicher LOs, so anwesend, unterschrieben und an die Mitglieder von BV und BGF sowie jeweils ein LV-Mitglied jeder LO, so anwesend, und auf Verlangen weiteren Mitgliedern gegeben werden. Eine digitale Version muss allen Mitgliedern sofort zugänglich gemacht werden.
Neu:
(6) Das Protokoll muss zum Ende der BGV in gedruckter Form von den Protokollanten, Moderatoren, den Mitgliedern von BV und BGF sowie mindestens 3 LV-Mitgliedern unterschiedlicher LOs, so anwesend, unterschrieben und an die Mitglieder von BV und BGF sowie jeweils ein LV-Mitglied jeder LO, so anwesend, und auf Verlangen weiteren Mitgliedern gegeben werden. Eine digitale Version muss allen Mitgliedern sofort zugänglich gemacht werden. Bei verteilten BGVs wird das Gesamtprotokoll am Haupttagungsort gesammelt und unterfertigt.
§ 4. Abhaltung der Bundesgeneralversammlung
Neu Abs. 4
(4) Nach der offiziellen Begrüßung sind am Haupt-Austragungsort mindestens ein Moderator sowie mindestens zwei Protokollanten, die vorzugsweise aus einer Internationalen Piratenorganisation, oder aus unterschiedlichen LOs, Crews bzw. in verschiedenen Bundesländern ihren Hauptwohnsitz haben, zu wählen. Die Kandidaten dafür werden spontan aufgestellt. Nebenaustragungsorte benötigen mindestens einen Moderator und eine Wahlkommission, sowie einen von der BGF ermächtigten Vertreter für die Akkreditierung. Die Wahlkommission sollte, wenn möglich ebenfalls nach den selben Kriterien wie die Moderator bzw. Protokollanten gebildet werden.
Begründung:
Wenn wir nicht die Aufteilung in Bundespartei, LO oder äquivalentes zementieren wollen, sollten wir diese nicht als Voraussetzung für die Abhaltung der BGV nehmen.
Das ist der selbe Text wie i4369, allerdings sind Crews gleichberechtigt zu Landesorganisationen. Weiters sind die Bedingungen zu den Kandidaten für Moderator, Protokollanten und Wahlkommission erweitert.