Initiative i4392: Senkung des Eingangssteuersatzes bei der Lohn- und Einkommenssteuer
 Ja: 43 (81%) · Enthaltung: 9 · Nein: 10 (19%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 07.01.2014 um 15:33 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (5)

Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:

Text

Wirtschaft und Soziales

Senkung des Eingangssteuersatzes bei der Lohn- und Einkommenssteuer

Die Piratenpartei Österreichs fordert eine Senkung des Eingangssteuersatzes bei der Lohn- und Einkommenssteuer von derzeit 36,5% auf 25%.
 

Begründung

Die letzte Anpassung des Eingangssteuersatzes erfolgte im Jahr 2009. Österreich weist auch mit 36,5 % den zweithöchsten Eingangssteuersatz aller OECD-Länder - (Schnitt 15,5 %) auf.

Bei einer Anzahl von in etwa 4.0 Mio Steuerpflichtigen mit einer Steuerbemessungsgrundlage über dem Freibetrag von 11.000,-/jährlich ergibt das steuerliche Mindereinnahmen von etwa € 3 Mia jährlich (Zahlen basierend auf der letztverfügbaren öffentlichen Statistik aus dem Jahr 2010).

Pro Steuerpflichtigem ergäbe dies eine jährliche Steuerersparniss in der Höhe von ca. € 750,-

betr anfrage 25 %: es geht dabei um eine realistische grössenordnung. bei einer senkung auf 20 % zb wären 4 mia gegenzufinanzieren. der hinweis auf die oecd dient hauptsächlich der relativierung der forderung.

zur finanzierung:

eine anpassung der grundsteuer ergäbe etwa einen mehreratrag von 1 mia - in zusammenhang mit den anträgen auf einführung einer erbschafts- und schenkungssteuer - ertrag etwa 0,5 Mia - und dem antrag betreffend wegfalls des steuerbegünstigten jahressechstels (zusätzliche steuereinnahmen 1,5 mia) ergäbe das die notwendige summe von etwa € 3 mia um die senkung des einkommenssteuersatzes von 36,5 % auf 25 % zu finanzieren.

anregung: Wenn Finanzierung so wie beschrieben, dann sollte das (evtl. dann nachher) auch im Programm so festgelegt sein (Zweckbindung der Einsparungen andernorts für Vorschlag hier). antwort: ich bin dagegen, derartige zweckbindungen festzulegen. 1. hat geld kein mascherl - heisst, dass dann die aktuelle politik bei nichtzweckgebundenen aber anderswo notwendigen mitteln bei "bedarf" was weggeschnippen wird. 2. schränken derartige zweckbindungen den notwendigen spielraum der politik unnotwendigerweise ein. 3. können sich zahlen und erfordernisse auch in absehbaren zeiträumen ändern und somit eine zweckbindung kontraproduktiv sein.

grundsätzlich sollte jede massnahme für sich bestehen können und sinn (wenn möglich sogar in mehrerlei hinsicht) ergeben. zb ist durch diese senkung des eingangssteuersatzes eine unmittelbare kaufkraftstärkung der einkommensschwachen schichten gegeben, was sich wiederum ebenso unmittelbar in einer höheren inlandsnachfrage auswirken wird und zu höheren einnahmen bei der mwst führt. auch mit positiven auswirkungen auf den arbeitsmarkt wäre zu rechnen.