Diese Initiative | 10 | (5+5) | 27 | (7+20) | Erweiterung der Bundessatzung in §6 (sonstige Beschlüsse) | |||
Diese Initiative | 10 | (5+5) | 27 | (7+20) | Erweiterung der Bundessatzung in §6 (sonstige Beschlüsse und Satzung) |
Initiative i4353: Erweiterung Bundessatzung §6(15)
Ja: 12 (26%) · Enthaltung: 8 · Nein: 34 (74%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Letzter Entwurf vom 20.12.2013 um 17:10 Uhr · Quelltext
Die Bundesgeneralversammlung möge die Erweiterung der Bundessatzung in §6 beschließen
Alter Text
entfällt
Neuer Text
(15) Beschlüsse, welche durch die Bundesgeneralversammlung beschlossen wurden, können durch Abstimmungen nach der Liquid-Democrary-Ordnung nicht geändert oder aufgehoben werden.
Begründung
Die Bundesgeneralversammlung ist das höchste willensbildende Organ und daher sind ihre Beschlüsse von hoher Priorität.