Die Bundesgeneralversammlung möge die Erweiterung der Bundessatzung in §6 beschließen

=Alter Text=

entfällt

=Neuer Text=

(15) Beschlüsse, welche durch die Bundesgeneralversammlung beschlossen wurden, können durch Abstimmungen nach der Liquid-Democrary-Ordnung nicht geändert oder aufgehoben werden.

=Begründung=

Die Bundesgeneralversammlung ist das höchste willensbildende Organ und daher sind ihre Beschlüsse von hoher Priorität.