Die Bundesgeneralversammlung möge die Erweiterung der Bundessatzung in §6 beschließen =Alter Text= entfällt =Neuer Text= (15) Beschlüsse, welche durch die Bundesgeneralversammlung beschlossen wurden, können durch Abstimmungen nach der Liquid-Democrary-Ordnung nicht geändert oder aufgehoben werden. =Begründung= Die Bundesgeneralversammlung ist das höchste willensbildende Organ und daher sind ihre Beschlüsse von hoher Priorität.