Initiative i4322: Erbschafts- und Schenkungssteuer
 Ja: 39 (72%) · Enthaltung: 8 · Nein: 15 (28%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 15.01.2014 um 10:17 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (6)

Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:

Text

Wirtschaft und Soziales

Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Piratenpartei Österreichs fordert eine verfassungskonforme Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer. Studien zu vermögensbezogenen Steuern zeigen deutlich, dass Österreich im internationalen Vergleich zu den Schlusslichtern zählt. Erbschaften haben im internationalen Vergleich eine große Bedeutung für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Neben fiskalischen Gründen sprechen auch allokations- und beschäftigungs- sowie verteilungspolitische Erwägungen für die Einhebung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer.
 
 

Begründung

Eine Studie aus dem Jahr 2004 errechnete einen Anteil dieser Steuer in Österreich am Bruttoinlandsprodukt von 0,08 Prozent, in Frankreich lag sie damals bei 0,55 Prozent. In Deutschland liegt der aktuelle Ertrag durch die Erbschaftssteuer bei € 4 Mia. Davon ausgehend ist mit einem Etrag von 400 bis 500 Mio jährlich zu rechnen.

http://diezukunft.at/?p=1312

Die Erben stellen eine Minderheit in der Gesellschaft dar und reiche Erben sind sogar eine Seltenheit. Die materiellen Interessen dieser vermögenden Gruppe werden aber gehütet, als zählten sie zu einer aussterbenden Gattung.
 

http://www.wifo.ac.at/jart/prj3/wifo/resources/person_dokument/person_dokument.jart?publikationsid=29518&mime_type=application/pdf

ÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFORSCHUNG

Perspektiven der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich

Erbschaftssteuern haben im internationalen Vergleich eine nicht unwesentliche Bedeutung für die Finanzierung der öffentlichen Hand. Zwar haben einige wenige Länder die Besteuerung von Erbschaften in den letzten Jahren abgeschafft. Dennoch finden sich Erbschaftssteuern nach wie vor in den meisten Steuersystemen der entwickelten Industriestaaten. Neben fiskalischen Gründen sprechen auch allokations- und beschäftigungs- sowie verteilungspolitische Erwägungen für die Erhebung von Erbschaftssteuern. Für die aktuelle österreichische steuerpolitische Diskussion spielt das künftige Aufkommenspotenzial einer Erbschaftssteuer – zumal bei einer Reform des Bewertungsverfahrens für Liegenschaften, das die derzeit eklatant unterbewertete steuerliche Bemessungsgrundlage näher an den tatsächlichen Verkehrswert heranführt – eine besondere Rolle: Eine solche Reform, die das Aufkommen aus vererbtem Grund- und Immobilienvermögen stärkt, vergrößerte insbesondere den fiskalischen Spielraum zur Senkung anderer Steuern mit stärker verzerrenden Wirkungen, wie sie vor allem arbeitsbezogene Abgaben darstellen. Die Nutzung solcher Spielräume zu einer aufkommensneutralen Umstrukturierung des Gesamtabgabenaufkommens würde in Österreich, wo der Faktor Arbeit auch im internationalen Vergleich einer außerordentlich hohen Grenz- und Durchschnittsbelastung unterliegt, die Beschäftigung steigern. Selbstverständlich wäre der fiskalische Ertrag auch einer auf marktnah bewerteten Liegenschaften beruhenden Erbschaftssteuer zu gering zur Durchführung einer aufkommensneutralen, umfassenden Abgabenstrukturreform. Dennoch könnte die Frist, die der VfGH zur Herstellung einer verfassungskonformen Ausgestaltung der Erbschaftssteuer gesetzt hat, genutzt werden, um sämtliche Optionen gründlich auszuloten, wie eine wachstums- und beschäftigungsfreundlichere Struktur der Steuer- und Abgabenlast in Österreich hergestellt werden könnte. Hierzu gehört auch die Einbeziehung vermögensbezogener Steuern.

in der verlinkten studie des wifo wird ausführlich auf die pro- und gegenargumente zur erbschafts- und schenkunssteuer eingegangen.

auch der besondere bezug zur grundsteuer und die verfassungskonformität spielt diesbezüglich eine rolle.

auf ein konkretes modell für die erbschafts- und schenkungssteuer wird absichtlich verzichtet um nicht eventuelle diskussionen um dieses thema zu präjudizieren.

eine anpassung der grundsteuer ergäbe etwa einen mehreratrag von 1 mia - in zusammenhang mit den anträgen auf einführung einer erbschafts- und schenkungssteuer - ertrag etwa 0,5 Mia - und dem antrag betreffend wegfalls des steuerbegünstigten jahressechstels (zusätzliche steuereinnahmen 1,5 mia) ergäbe das die notwendige summe um die senkung des einkommenssteuersatzes von 36,5 % auf 25 % zu finanzieren.

anregung: Das ist nur die Grundsatzposition, ein bissl genauer sollte das schon im Programm stehen …

antwort: es wurde von mir ganz absichtlich KEIN konkretes modell zur abstimmung gestellt. in der ini zum bge wurde mit mehrheit beschlossen, ein „konkretes“ modell in „beispielmodell“ umzubenennen. wir haben also jetzt auch beim bge kein konkretes modell im programm, sondern nur unser grundsätzliches bekenntnis dazu.

diese ini sollte also erst einmal ein grundsätzliches ja der piraten zu einer von fast allen wesentlichen wirtschaftsforschern befürworteten erbschaftssteuer festlegen.

nach einer eventuellen/hoffentlichen annahme dieses programmpunktes ist es aber durchaus vorstellbar und wünschenswert, diverse alternative modelle zur erbschafts- und schenkungssteuer vorzustellen, zu diskutieren und eine abstimmung über ein preferiertes modell zu initieren.

es gibt zb grundsätzliche unterschiede zwischen dem angelsächsichen und dem deutschen modell zur erbschaftssteuer. ebenso gibt es interessante ansätze in teilen der usa.

es gibt diverse ansätze, was die freibeträge, als auch was das familiäre nahverhältnis betrifft.

die grundsätzliche festlegung bereits mit einem konkreten modell zu verbinden erscheint mir voreilig.