Diese Initiative | 14 | (4+10) | 42 | (13+29) | Keine Delegationen (Vollmachten zur mittelbaren Stimmabgabe) auf der BGV | |||
Diese Initiative | 15 | (6+9) | 23 | (5+18) | Feststellung zum Umgang mit Vollmachten und Stimmrecht auf Physischen-Mitgliederversammlungen | |||
Diese Initiative | 31 | (10+21) | 7 | (1+6) | Feststellung zum Umgang mit Delegationen auf Offline-Mitgliederversammlungen | |||
Diese Initiative | 36 | (10+26) | 2 | (1+1) | Feststellung zum Umgang mit Delegationen auf Offline-Mitgliederversammlungen (bereinigt: notarielle Beglaubigung) | |||
Diese Initiative | 49 | (12+37) | 0 | (0+0) | Feststellung zum Umgang mit Vollmachten und Stimmrecht auf Physischen-Mitgliederversammlungen (ohne notarielle Beglaubigung) |
Die BGF möge einem etwaigen BGV-Beschluss keinesfalls vorgreifen!
Gründe
Ob bei der BGV Vollmachten zählen oder nicht, hängt von der DORT VOR ORT stattfindenden Abstimmung ab. Daher hätte eine Auskunft der BGF über dieses Thema folgende negative Folgen:
Variante A
1. Die BGF gibt bekannt, dass Vollmachten akzeptiert werden:
2. Viele werden sich den Weg sparen im Glauben, ihr Stimmrecht mittelbar ausüben zu können.
3. Wenn das dann nicht eintritt, fühlen sich die Mitglieder zurecht getäuscht und übergangen und es wäre mE sogar ein Anfechtungsgrund.
Variante B
1. Die BGF gibt bekannt, dass Vollmachten nicht akzeptiert werden.
2. Viele werden deshalb keine Vollmacht erteilen in der Meinung, dass das sowieso nichts bringt.
3. Wenn das dann nicht eintritt, fühlen sich die Mitglieder zu Hause Gebliebenen zurecht getäuscht und übergangen.
Wenn mir die Partei offiziell mitteilt, dass ich mittelbar partizipieren kann, obwohl das mangels entsprechendem BGV Beschluss gar nicht stimmt, dann wurde ich getäuscht, was einen guten Anfechtungsgrund darstellt (immerhin wären davon mehrere Personen betroffen).