Initiative i420: Familienpolitik: Gemeinsame Obsorge
 Ja: 22 (45%) · Enthaltung: 7 · Nein: 27 (55%) · Nicht angenommen (Rang 1)
Letzter Entwurf vom 27.08.2012 um 23:02 Uhr · Quelltext

Der folgende Text möge an passender Stelle (z. B. unter der genannten Überschrift und Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Gemeinsame Obsorge

Die Piratenpartei fordert:
o Festlegung der gemeinsamen Obsorge durch Geburt für die Mutter und Anerkennung der Vaterschaft durch den Vater in den ersten 2 Wochen nach der Geburt
o Der Vaterschaftstest sollte dabei verpflichtend erbracht werden müssen, denn:
Jedes Kind hat muss das Recht und die Möglichkeit haben, seine leiblichen Eltern zu kennen. Das Ergebnis soll bei Gericht oder Standesamt hinterlegt sein.
o Beide Elternteile haben das Recht und die Pflicht, ihre Kinder in unmittelbarem Kontakt zu schützen und zu fördern und eine persönliche Beziehung zum Kind aufzubauen und zu pflegen.
o Die Pflege und Erziehung übernehmen die Eltern. Leben die Eltern getrennt, so übernimmt jener Elternteil Pflege und Erziehung, bei dem sich das Kind aufhält.
o Die Verwaltung des Vermögens des Kindes übernehmen die Eltern. Leben die Eltern getrennt übernimmt die Verwaltung täglicher Geldangelegenheiten der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält. Für diese Aufgabe steht dem Kind ein (virtuelles) Konto zur Verfügung, das seitens der Eltern im Verhältnis ihrer Verdienste monatlich befüllt wird.
o Wesentliche Vermögensentscheidungen (beispielsweise Kauf und Verkauf von Immobilien für das Kind, Vermögensveranlagungen mit erhöhtem Risiko) sind jedoch nur dann gültig, wenn die Eltern gemeinsam entscheiden.
o Die Vertretung des Kindes erfolgt durch die Eltern. Leben die Eltern getrennt, so vertritt jener Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält; wesentliche Entscheidungen (z.B. Wohnsitzwechsel mit mehr als 20 km Distanzvergrößerung, Wahl von Schule und Ausbildung, Entscheidungen über Operationen) sind jedoch nur dann gültig, wenn sie die Eltern gemeinsam treffen.
o Das Aufenthaltsbestimmungsrecht üben die Eltern aus. Leben die Eltern getrennt, so hat jener Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht, bei dem sich das Kind aufhält.
o Der Wohnsitz des Kindes ist bei den Eltern. Leben die Eltern getrennt, so hat das Kind je einen Wohnsitz bei jedem Elternteil.
o Nach einer Trennung sind die Eltern berechtigt und verpflichtet, das Kind im gleichen Ausmass wie vor der Trennung zu betreuen.
o Übersteigt die Betreuung eines Elternteils die des anderen, können sich die Elternteile eine zusätzliche, abweichende Unterhaltsregelung vereinbaren.
 

Begründung

Gemeinsame Obsorge bedeutet mit gleichen Rechten und Pflichten am Leben des Kindes teilhaben zu dürfen. Gleichzeitig ist es in der Öffentlichkeit ein Spielball der Regierungsparteien zur Erhaltung ihrer Wählerstimmen.