Initiative i419: Familienpolitik Patchworkfamilien
 Ja: 30 (64%) · Enthaltung: 6 · Nein: 17 (36%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 27.08.2012 um 23:22 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Der folgende Text möge an passender Stelle (z. B. unter der genannten Überschrift und Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Familienpolitik

Patchworkfamilien

Die Piratenpartei fordert:
Es müssen neue Modelle des Umgangs mit Patchworkfamilien geschaffen werden, solche die nicht nur die neue Beziehung einer Mutter fördern, sondern auch die eines Vaters. Es muss sowohl zeitliches Zusammenleben zu gleichen Teilen, als auch finanzielle Verantwortung für die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen sicher gestellt werden. Kind und Vater sollen gleich viel Zeit miteinander verbringen können, wie Kind und Mutter. Der Unterhalt soll so gesetzlich so geregelt werden, dass beide Elternteile entweder den gleichen %-Satz Ihres Einkommens für das Kind bezahlen oder einen erhöhten, sollte ein Elternteil weniger in der Lage ist, sich um die Kinder zu kümmern.
Ausgangspunkt der Vereinbarung muss aber sein, was die Eltern in der Lage sind zu leisten und dementsprechend vereinbaren und nicht, was ein Gericht ihnen aufzwingt.
Nur so können der Begriff und die Notwendigkeit der „Alleinerziehung“ vermieden und Eltern gemeinsam in die Verantwortung genommen werden.
 

Begründung

Familie bzw. Zusammenlebensformen gibt es heute in unterschiedlichsten Ausprägungen. Früher gab es Eltern mit vielen Kindern, heute gibt es Kinder mit vielerlei „Eltern“. Manche Formen sind bereits gesetzlich möglich, manche nicht. Die verschiedenen Konstellationen weisen unterschiedliche Problemstellungen auf.

Problemstellungen in Patchworkfamilien:

Patchworkfamilien Varianten

A) Mutter mit leiblichen Kindern aus erste/n Beziehungen und alleiniger Obsorge für die Kinder ist mit neuem Partner zusammen. Neuer Partner bringt selber Kinder aus seine/n ersten Beziehungen/Ehen mit, hat spärliches Besuchsrecht und bezahlt für diese Kinder Unterhalt

Problemstellungen:
Neuer Partner hat finanzielle Probleme, da er Unterhalt für die Kinder aus erster Ehe bezahlen muss, er keinen Anspruch auf Familienbeihilfe für die bisherigen Kinder hat, trotzdem Wohnraum für die Besuchskinder haben muss, obwohl sie meist nur 20% bei ihm sind

Beide haben zusätzlich ein gemeinsames Kind.
Problemstellungen:
Neuer Partner hat finanzielle Probleme, da er Unterhalts-Abschlag durch das „neue“ Kind nur 1% beträgt.
 

B) Alleinerzieher/innen und Besuchsvater/-mutter
Nach Trennung hat Mutter (in den meisten Fällen) die alleinige Obsorge für die Kinder und betreut diese 80% der gesamten Zeit (übliche Regelung). Der Vater hat (in den meisten Fällen) lediglich Besuchsrecht, bezahlt Unterhalt und sieht seine Kinder nur maximal 20% der gesamten Zeit.

Problemstellungen:
Vater der Kinder sieht die Kinder zu selten um mehr als ein Wochenendpapa sein zu können. Kind erlebt den Papa als reinen Spielpapa ohne alltägliche Verantwortung, obwohl er den Großteil dessen Lebens finanziert.
Alleinerziehende Mutter trägt die gesamte alltägliche Verantwortung, sieht den Vater des Kindes als denjenigen, der nur die freudigen Teil des Lebens mit Kindern erlebt.
Vater muss bei sich Wohnraum für die Kinder schaffen, die er nur 20% der Zeit sehen darf, bezahlt also mit Unterhalt zwei Wohnräume für seine Kinder. Diesen und weiteren Kosten wird in der Berechnung des Kindesunterhaltes keine sichtbare Rechnung getragen, der Kindesunterhalt ergeht ausschließlich an die Kindesmutter, ein Nährboden für Streit durch ungerechte Aufteilung.
Alleinerziehende Mutter kann vom Kindesunterhalt und von Familienbeihilfe alleine nicht leben, muss zusätzlich arbeiten, Doppelbelastung ist gegeben. Das Kind lebt mit dauerhaft gestresster Mutter zusammen.