Die Piratenpartei möge §4. Spendentransparenz der Bundesfinanzordnung folgendermaßen abändern:
Antrag
(1) Informationen über Parteispenden werden mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar.
(2) Spenden natürlicher und juristischer Personen werden mit Nennung des Betrags und des Namens veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr mehr als €1000,– durch diese gespendet wurden. Sachspenden mit einem geschätzten Wert von über €1000,– sind vom entgegennehmenden Mitglied an die BGF zu melden und werden nur mit einer Bezeichnung des Gegenstandes veröffentlicht.
(3) Spenden in jeder anderen Höhe werden nur mit Nennung des Betrags bekannt gegeben.
(4) Für alle geldwerten Spenden ist, auf Wunsch der spendenden Person, eine Nennung des Namens immer möglich.
Begründung
- Insgesamt sollte schon sichtbar sein, wie hoch die gespendeten Beträge insgesamt sind
- Warum sollten juristische Personen ausgenommen sein? Mir fällt kein Grund ein...
- Auf Wunsch kann eine Namensnennung immer erfolgen, da gibt es kein Problem bzgl. des Datenschutzes
- Aufteilung der Absätze in Wann? und Was? macht die Sache etwas übersichtlicher