Initiative i3857: Recht auf Remix
 Ja: 55 (96%) · Enthaltung: 9 · Nein: 2 (4%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 28.10.2013 um 23:15 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (5)

In das Parteiprogramm soll der folgende Text an geeigneter Stelle aufgenommen werden:

Text

Recht auf Remix

Die Piratenpartei Österreichs unterstützt die Forderungen der Petition rechtaufremix.org des Vereins Digitale Gesellschaft. Ein Recht auf Remix ist eine grundlegende Voraussetzung für Kunst- und Meinungsfreiheit in der digitalen Gesellschaft. Wir fordern daher die Einführung der folgenden drei digitalen Kreativitätsrechte:

  • das Recht, Werke bei der Nutzung zu verändern und das Ergebnis öffentlich zugänglich zu machen (pauschalvergütetes Transformationsnutzungsrecht – Beispiel: Hintergrundmusik im Handyvideo);
  • das Recht, Remixes von bestehenden Werken zu erstellen und diese öffentlich zugänglich zu machen (pauschalvergütetes Remixrecht – Beispiel: Fake-Trailer einer Fernsehserie);
  • das Recht, gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung Remixes auch kommerziell zu verwerten (lizenzpflichtiges Remixverwertungsrecht – Beispiel: Verkauf von Musik-Mashups via iTunes).

Begründung

Es wurde bereits einige Male angesprochen dass wir das Recht auf Remix ins Programm aufnehmen sollen.

Der Netzschilling wäre ein Umsetzungsvorschlag den wir noch diskutieren sollten. Die obigen Forderungen der DigiGes sind allgemeiner gehalten. Da unser Programm auch unter derselben Lizenz ( CC-BY-SA-Lizenz) veröffentlicht wird, können wir den Text wörtlich übernehmen.

Es wird parallel beim BV beantragt dass wir die Petition als Partei unterstützen, ein entsprechendes Meinungsbild (i3858) wurde mit sehr starker unterstützung positiv abgeschlossen. Unterstützer sollten sich auch überlegen ob sie die Initiative rechtaufremix.org unterstützen wollen.