Initiative i3852: Stabile finanzielle Administration
 Ja: 22 (44%) · Enthaltung: 2 · Nein: 28 (56%) · Nicht angenommen (Rang 1)
Letzter Entwurf vom 19.11.2013 um 15:25 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (6)

Ich stelle den Antrag an die Bundesgeneralversammlung, die genannten Regelwerke um folgende Punkte zu erweitern:
 

Satzung

§ 10. Bundesgeschäftsführung (BGF)

(7) Die Bundesgeschäftsführung wird ermächtigt, ein Bundessekretariat zur Abwicklung der finanziellen Administration der Partei einzurichten. Die Bundesgeschäftsführung trägt die organisatorische und personelle Verantwortung über die im Bundessekretariat handelnden Personen.

Bundesfinanzordnung

§3. Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel

(11) Dem Bundessekretariat obliegt die laufende Abwicklung aller Zahlungsströme sowie die genaue und vollständige Dokumentation der Finanzgebarung (zur Vorbereitung der Buchhaltung). Es ist darüber hinaus für die Administration der Mitgliedsbeiträge zuständig. Das Bundessekretariat stellt auf Antrag jedem Organ der Piratenpartei eine tagesaktuelle Aufstellung aller getätigten Einnahmen und Ausgaben sowie aller zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im laufenden Geschäftsjahr zur Verfügung. Die Finanzierung des Bundessekretariats erfolgt durch einen kostendeckend zu kalkulierenden Aufschlag auf den von den Mitgliedern festgelegten Mitgliedsbeitrag. Personal, welches im Bundessekretariat beschäftigt ist, darf innerhalb der Partei keine Organfunktionen innehaben und muss politische Tätigkeiten für die Partei von im Rahmen des Bundessekretariats ausgeübten Tätigkeiten strikt trennen.

Begründung

Eine funktionierende finanzielle Administration der Piratenpartei ist ein wichtiger Teil, damit die Partei handlungsfähig ist und bleibt. Es kann und darf nicht sein, dass ein so wichtiger organisatorischer Aspekt der Partei davon abhängt, ob ein Mitglied zufällig Zeit hat, sich um all diese Dinge zu kümmern. Die Kalkulation für ein Sekretariat kann folgendermaßen aussehen:
 

Freier Dienstnehmer:

  • Verfügbarkeit: 2x5h/Woche
  • Stundensatz: 10€/h brutto

Bei 11 Monaten gesamter Verfügbarkeit (12 - 1 Monat Nichtanwesenheit) ergibt sich folgende Kostenstruktur:
 

2 x 5h x 4 Wochen x 10€ x 11 Monate = 4.400€/Jahr
 

Der freie Dienstnehmer ist SV-pflichtig, wenn er über der Geringfügigkeit liegt. Das tut er in diesem Fall und das bedeutet, dass folgende Auf- und Abschläge wirksam werden:

  • DG Anteil: 21,28%
  • DN Anteil: 17,62%

Brutto kostet der freie Dienstnehmer uns 5.536,32€, netto kriegt er 3740,86€ heraus (340€/Monat bzw. 8,5€/h), die er natürlich noch versteuern muss. Bei aktuell geschätzten 1000 Mitgliedern, einer aktuellen Zahlerquote von 60% (600 Personen) und einem Betrag von 1€/Mo ergibt das folgende zusätzliche Belastung pro Mitglied und Monat:
 

5.536,32€ / 12 Monate / 600 Mitglieder = 0,77€/Monat und Mitglied
 

Der aktuelle Beitrag von 1€/Monat würde sich auf 1,77€/Monat erhöhen. Eine verkraftbare Summe wenn man bedenkt, welche Schwierigkeiten und vor allem welche Transparenzprobleme wir heute in der Finanzadministration haben.
 

Zum freien Dienstnehmer gilt es folgendes zu beachten:

Ein freier Dienstnehmer erbringt seine Leistung wo er oder sie will. Es gibt keinen Anspruch auf Krankengeld oder sonstige Leistungen. Stunden, die nicht erbracht werden, müssen nicht bezahlt werden. Wir müssen keinen Arbeitsplatz bereitstellen, es gibt keine disziplinäre, lediglich eine sachliche Aufsicht und die Betriebsmittel müssen vom freien Dienstnehmer selbst gestellt werden. Die Beauftragung erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung, die in Folge auch in der Verantwortung ist, dass die gestellten Aufgaben (Administration der Finanzverwaltung) auch tatsächlich erfüllt werden.

Angesichts dessen, dass bei obiger Kalkulation ein Nettobetrag von 340€/Monat herauskommt, kann man auch eine geringfügige Beschäftigung andenken. In diesem Fall verliert die Person allerdings die Sozialversicherung und ist nur unfallversichert. Für uns würde das deutlich günstiger werden. Wenn das kein Problem für die Person ist, sollte man diese Form der Zusammenarbeit anstreben.
 

Anregungen

politisch tätig?? Ein Arbeitgeber der dem AN vorschreibt, dass er nicht "politisch tätig" werden darf?

Ist die reine Mitgliedschaft schon "politische Tätigkeit"? Darf ein Dienstnehmer in seiner Freizeit keine Flyer mehr verteilen oder an einer von der PPat organisierten Demo teilnehmen?

Guter Punkt. Ich habe das geändert. In der bezahlten Zeit darf die Person keiner politischen Arbeit für die Partei nachgehen bzw. die Zeit die für politische Arbeit draufgeht, darf auf keinen Fall verrechnet werden. Der Disclaimer richtet sich weniger an den DN, sondern mehr an die Partei, damit da keine falschen Erwartungen aufkommen. Das ist wichtig, denn sonst wird die Person mit Themen wie "organisiere uns doch X oder Y" zugemüllt.

Wenn gewünscht ist, dass vom Bundessekretariat auch organisatorische Themen mit bezahlten Leuten abgehandelt werden, dann muss man personell aufrüsten. Zweite Person, gleicher Stundenumfang, weitere 0,71€ pro Nase und ab gehts. It's your choice. Ich bringe gerne diesbezüglich einen Zusatzantrag ein, halte das aber persönlich für eine schlechte Idee.
 

Welchen Tätigkeitsbereich darf ein Bundesekretariat ausfüllen? Welche Verantwortlichkeiten soll es geben? Wer haftet wofür?

Der Tätigkeitsbereich steht klipp und klar im Antrag: ein Bundessekretariat zur Abwicklung der finanziellen Administration der Partei. Und in der Finanzordnung steht das nochmal deutlich präziser drinnen. Diese Stelle ist für die finanzielle Administration zuständig. Punkt. Aus. Fertig. Und für sonst nichts. Was ist daran unklar? Wollen wir in unsere Satzungen und Ordnungen die Jobbeschreibung eines Buchhalters reinschreiben? Das ist doch völlig idiotisch. In welcher Welt lebt ihr denn alle?
 

Die Verantwortung ist auch glasklar geregelt: Die Bundesgeschäftsführung trägt die organisatorische und personelle Verantwortung über die im Bundessekretariat handelnden Personen. Die BGF haftet. Was soll ich hier noch dazuschreiben? Es kann sonst keiner haften. Hier geht es darum, dass die finanzielle Administration von einer Stelle gemacht wird, auf die die gesamte BGF Zugriff hat und dass das nicht wieder bei einer einzigen Person der BGF gebündelt wird, die dann die Partei lähmen kann wenn sie will.