Fachkompetenz der BGF
am 16.10.2013 um 17:25:32 Uhr

Ohne klares Anforderungsprofil an die BGF halte ich den Vorschlag für Hunbug. Darüber hinaus sind die Rechte und Pflichten der BGF mE dermaßen wirr (Mitgliedsbeitragthematik) und auch die "Weiterentwicklung" der Geschäftsordnung durch Leute, die in organisatorischen Belangen absolut keine Erfahrung und kein Talent haben, halte ich für fatal.

Wer Verantwortung für oragnisatorische Belange hat, sollte auch das Recht haben, die REgeln für die Organisation festzulegen. Ein etwaiges Vetorecht, bzw. eine Bestätigung durch LQFB oder den BV oder andere Organe halte ich für notwendig.


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