Initiative i3834: Kurzbezeichnung "PIRATS" für EU-Wahl ermöglichen
Diese Initiative wurde am/um 15.10.2013 20:48:08 Uhr zurückgezogen
Letzter Entwurf vom 15.10.2013 um 11:50 Uhr · Quelltext

Antrag

§1 Abs. 1 der Satzung soll wie folgt geändert werden:

Alter Text

(1) Die „Piratenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes.

Neuer Text

(1) Die „Piratenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“ oder, sofern möglich, „PIRATS“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes.

Begründung

"PIRATS" ist sowohl international und würde auch eventuellen Genderbedenken entsprechen.Bei EU-Wahlen sind Kurzbezeichnungen bis 7 Buchstaben erlaubt.

Siehe §31 Abs. 1 , 1 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001436