Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:
Alter Text
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.
Neuer Text
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €20,– pro Jahr und ist während des Kalenderjahres zu entrichten. Mitgliedsbeitragszahlungen über €20,– im Jahr werden als Spenden angesehen. Ab dem 4. Quartal ist eine Vorauszahlung für das nächste Kalenderjahr möglich. Jedes Mitglied ist einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten zu informieren.
Begründung
Ist einfacher verständlich als ein flexibler MB.
Man könnte zusätzlich noch die Transparenz grenze auf 1000€ für Spenden erhöhen, ist aber nicht teil dieses Antrags.
Gleich wie i3677: Mitgliedsbeitrag: min. 20€, Standard: 40€, max. 1000€ nur mit fixer Höhe.