Antrag an den EBV
Der EBV soll sich einberufen und eine Personenwahl ausrichten. In dieser Personenwahl soll ein Mitglied welches kein anderes Organ ausübt, zum interministischen Datenschutzbeauftragten gewählt werden. Desweiteren soll es kein Mitglied sein, das in der AG Technik oder anderen AGs zu tun hat, welche mit datenschutzrelevanten Systemen arbeiten oder mit datenschutzrelevante Daten arbeitet.
Der/die gewählte(n) interministische Datenschutzbeauftragte(n) hat bis zur Verankerung in der Satzung und Wahl bei der nächsten BGV dieses Amt inne. Den DSB ist uneingeschränkter Zugang zu allen datenschutzrelevanten Systemen, Dokumenten und Verwaltungseinrichtungen zu gestatten.
Dieser Antrag soll einen Missbrauch und Befangenheit des Organs verhindern.
Auswahlverfahren
Der EBV soll einen Termin stellen, bis wann sich Mitglieder der PPAT um den Posten des interministischen Datenschutzbeauftragten bewerben könnnen. Alle Bewerbungen sollen öffentlich und transparent im Wiki einsehbar sein. Klarnamen sind nicht erforderlich, Pseudonyme reichen aus. Aus allen eingereichten Bewerbungen entsteht der zur Wahl antrettenden Personenkreis.
Trotz Wahlfreiheit bitte ich die Mitglieder der EBV mögliche Diskussionen und Pro-/Kontraargumente aller Mitglieder zu diesem Thema zu beachten und diese bei der Wahlentscheidung zu berücksichten.