Initiative i3750: Datenschutzbauftragter als Organ
 Ja: 24 (47%) · Enthaltung: 6 · Nein: 27 (53%) · Nicht angenommen (Rang 1)
Letzter Entwurf vom 09.10.2013 um 16:46 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Soll es ein neues Organ "Datenschutzbeauftragter" in die Satzung/BGO aufgenommen werden?

Begründung

In letzter Zeit gab es einige Probleme das Name/Email Adressen veröffentlich wurden. Weiters gabs in der letzten BGF Sitzung einiges an Diskussion bezüglich DVR Nummer und Datenschutzbeauftragen.

Aufgabe wäre halt sich darum zu kümmern das es keine Datenlecks etc gibt.

Genaue Rechte/Pflichten müsste man noch ausarbeiten. Hier gehts nur mal darum ob wir so einen haben sollten/bräuchten.

Anregungen

Rechte und Pflichten

Hier würde ich mich auch über konkrete vorschläge freuen. wie zb:

Rechte:

  • Zurückhaltung neuer (unsicherer) Systeme (auch gegen BV/BGF Beschluss)
  • Entzug von Zugriff auf Systeme bei absichtlichen Bruch der BDSV

Pflichten:

  • Überprüfung neuer Systeme/Configs ob sie sicher sind. (siehe IT Grundschutz: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/itgrundschutz_node.html)
  • Zuständig für das Unterzeichnen der Bundesdatenschutzverordnung VOR erhalt von LV/LGF/BV/BGF rechten (https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundesdatenschutzordnung)

Weitere Organe

Für mich war das zwar eh logisch das es so sein müsste aber um es hier auch schriftlich zu haben: Ja ein DSB darf kein weiteres Organ bestzen.

Anzahl

Anzahl würde ich sagen 1 ODER 3. Hat beides vor- und nachteile. Ich persönlich wäre mehr für 3 Person.