Initiative i3689: Mitgliedsbeiträge abschaffen
Diese Initiative wurde nicht zugelassen. Sie hat das Quorum von 5% nicht erreicht.
Letzter Entwurf vom 02.10.2013 um 18:06 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Neuer Text

§2. Verteilung der Einnahmequellen

(1) Die Piratenpartei Österreichs und ihre Landesorganisationen erheben keinen Mitgliedsbeitrag und finanzieren sich im wesentlichen aus Spenden. Davon fließt X% an die Bundes- der Rest an die Landesorganisationen, verteilt nach Anzahl der Mitglieder in den jeweiligen Landesorganisationen.
 

Die Änderung tritt in Kraft, sobald X wird in einem eigenen GO-Zusatzantrag festgelegt wurde.

Begründung:

  • Die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge verursacht hohen organisatorischen Aufwand, der erst ab einer bestimmten Höhe von Mitgliedsbeitrag gerechtfertigt ist. Damit verbunden ist ja auch die Stimmberechtigung bei Mitgliederversammlungen und im Liquid.
  • Die Höhe der Mitgliedbeiträge (12647€) war 2012 kaum höher als die Summe der Spenden (10917€). Ich gehe stark davon aus, dass die Höhe der Spenden (v.a. lebende Subventionen) deutlich steigt, wenn keine Pflichtbeiträge mehr erhoben werden. Zumindest wäre es ein Versuch wert.
  • Ein Mitglied, das im Jahr 50 Stunden für die Piraten verwendet, bringt uns mehr als ein passives Mitglied, das 100€ Beitrag zahlt.
  • Die Einstiegshürde wird dramatisch gesenkt, wir werden jedenfalls mehr Mitglieder, auch im Liquid.
  • Es wäre ein Alleinstellungsmerkmal unter den Parteien und damit marketingwirksam.
  • Den Verteilschlüssel zwischen Bund und Ländern habe ich aus dem Antrag genommen. Das ist eigentlich ein eigener diskussionswürdiger Punkt. X= 20, 25, 30, 50? Im Übrigen gehe ich davon aus, dass sich die Länder solidarisch zeigen, wenn der Bund z.B. sine IT-Infrastruktur nicht mehr bezahlen kann, so wie der Bund und die Länder sich untereinander solidarisch zeigen, wenn ein Land Unterstützung beim Wahlkampf braucht. Wir haben genug Regeln.
  • Mir geht es um die Abschaffung der Pflichtgebühr für Mitbestimmung - das ist Ausgrenzung.
  • im Vergleich zu den Konkurrenzanträgen ist dieser einfach, klar - und schön :)